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Muster für Einspruch gegen Erweiterungs-Antrag Steinbruch Plettenberg

Die Zeit für die Einwendungen gegen die Abbauanträge ist bald vorbei.

 

Bitte erheben Sie beim Landratsamt Einsprüche bis spätestens Sonntag 24.2.2019, evtl. auch ohne Begründung, stellen Sie Ihre Forderungen für Auflagen in einer evtl. Genehmigung und fordert die Ausweisung und Vergrößerung des Naturschutzgebietes Plettenkeller, wenn auch das Landratsamt hierfür nicht zuständig ist.

 

Dies sind zwei getrennte Verfahren, bringt aber unsere klaren Ziele zum Ausdruck.

 

Lassen Sie Ihre Nachbarn evtl. mit unterschreiben. 

 

Die Antragsunterlagen für die Genehmigung der Erweiterung der Steinbruchs auf dem Plettenberg nach BImSchG sind weiterhin abrufbar.

 

Sie sind hier zu finden und auch auf der Unterseite [Antragsunterlagen Erweiterung Abbaugebiet].

 

Zusätzlich findet sich die Stellungnahme der Gemeinde Ratshausen hier unter diesem Link: 

https://www.ratshausen.de/?contentmessageid=375

 

ACHTUNG!

Die Einspruchsfrist endet am Montag 25.02.2019!

 

Ein Muster finden Sie hier zum Download:

Download
Einspruch Steinbrucherweiterung Plettenb
Microsoft Word Dokument 14.6 KB

Muster-Text für Einspruch:

 

An das

Landratsamt Zollernalbkreis

Hirschbergstraße 29

 

72336 Balingen

 

 

Einwendungen gegen den Antrag auf immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung der Holcim GmbH zur Änderung der genehmigten Abbau- und Rekultivierungsplanung sowie zur flächenhaften Erweiterung des Steinbruches Plettenberg

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

Gegen den o.g. Antrag der Firma Holcim erheben ich Einwendungen, und verlange, dass das Landratsamt eine Genehmigung aus natur- und umweltschutzrechtlichen Gründen und wegen Gefährdung von Menschen und Natur ablehnt.

 

Die Kulissen und bisher noch vorhandenen Bergansichten rings um den Plettenberg sind ein Kulturgut und dürfen zum Schutze der Menschen, des Artenschutzes, der Klimaveränderungen, des großflächigen Biotopverbundes der Albhochflächen und besonders der einmaligen Balinger Bergwelt nicht verändert werden.

 

Die Bergaußenkulissen sind so breit und sicher mit stabilen Abhängen zum Steinbruch hin zu gestalten, dass keine Abrutschgefahren bestehen. Notfalls sind hier technische und bauliche Sicherungsmaßnahmen anzuordnen.

 

Die neue Bruchsohle muss so rekultiviert werden, dass eine sinnvolle Nutzung und Pflege für nachfolgende Generationen möglich ist. Nur weil zu wenig Oberboden mehr vorhanden ist, können keine großen abgebaute Flächen als „feuchte Heidelandschaft“ oder „Sukzessionsflächen“ liegen gelassen werden. Es gibt auf der bisherigen Albhochfläche solche Feuchtflächen von Natur aus so gut wie nicht.

 

Schon wegen der Erhaltung der Quellen und Grundwassersicherung darf eine Genehmigung zur Entfernung von 60 m Deckschichten nicht erfolgen. Es muss schon heute bei geringsten Veränderungen, die nicht von den betroffenen Gemeinden bewiesen werden müssen, genau festgelegt werden, wie Entschädigungen und Gegenmaßnahmen aussehen. Solche Entscheidungen dürfen nicht dem Betreiber selbst überlassen werden.  Für die Entschädigung oder geeignete Gegenmaßnahmen muss die Feststellung der Betroffenen als Beweis  durch vertragliche Absicherung genügen.

 

Wenn eine Genehmigung oder Teilgenehmigung erteilt wird, darf diese nur in kleinen, jederzeit widerrufbaren Abschnitten erteilt werden, wenn zuvor ebenfalls von allen Gemeinden rund um den Plettenberg einheitlich festgestellt wird, dass erfolgreiche Rekultivierungsmaßnahmen im gesamten Steinbruch und der Hangsicherung stattgefunden haben.

 

Auf eine ähnliche Forderung des Gemeinderates Dotternhausen wird verwiesen. Ebenso auf den Kulissenerhaltungsbeschluß  des Stadtrates Balingen.  

 

Eine Einzäunung des neuen Bruchgeländes darf nur in kleinen Schritten erfolgen. Die Resthochfläche muss möglichst lange den Menschen zugänglich gehalten werden. Auch die Rekultivierungsflächen im alten Bruch sind für die Öffentlichkeit nicht nur bei wenigen Exkursionen zugänglich zu machen, damit auch eine öffentliche Kontrolle über eine gute Rekultivierung möglich ist. Einwände von Verletzung von Sicherheitsvorkehrungen dürfen kein Ablehnungsgrund sein. Dann müssen Maßnahmen angeordnet werden,  die Sicherheitsanforderungen genügen.

 

Es muss nun endlich eine endgültige rote Linie für einen weiteren Abbau gezogen werden. Das Ende der Fahnenstange ist erreicht, wie auch die Landesnaturschutzverbände fordern und der Restplettenberg muß unter Naturschutz gestellt werden, was auch das LRA fordern muß. Ohne diese Zusage des RP darf keine Genehmigung erteilt werden. Landrat Pauli hat hier ja auch seine Unterstützung zugesagt.

 

Vorname          Name         Adresse                            Unterschrift          Datum

 

 

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