Immer wieder taucht in Behördenunterlagen auch eine vermeintliche Abbau-Genehmigung von 1986 auf. Auch der Regionalverband hatte auf sie Bezug genommen.
Das Landratsamt stellt aber klar: "Eine Änderungsgenehmigung zur Erweiterung des Steinbruchs von 1986 gibt es nicht." Zwar habe die Rudolf Rohrbach KG,
Portlandzementwerk (PZW), dessen Rechtsnachfolgerin die Holcim (Süddeutschland) GmbH ist, 1986 einen solchen Antrag für die Erweiterung der südlichen Hochfläche von rund 18 Hektar
gestellt. "Über diesen Antrag wurde jedoch nie entschieden, da das Verfahren auf Antrag der PZW zum Ruhen gebracht wurde."
Ein erneuter Versuch durch Holcim, das Verfahren nach mehr als 30 Jahren weiter zu betreiben, sei gescheitert, da das Landratsamt den Antrag ablehnte.Dieser Bescheid sei
rechtskräftig. Weiter teilt die Behörde mit: "Der Antrag von 1986 ist daher getrennt vom aktuellen Holcim-Antrag auf die Erweiterung zu betrachten und hat mit diesem nichts zu
tun."
Tatsächlich hat sich der Gemeinderat 1986 laut Gemeindeverwaltung zweimal mit dem Rohrbach-Antrag befasst: So wurde am 24. Juni 1986 vom Gesuch auf weiteren Kalksteinabbau
"zustimmend Kenntnis" genommen. Am 2. September 1986 wurde der Erweiterung des Steinbruchs grundsätzlich zugestimmt.
Der Rohrbach-Antrag von 1986 war auch Thema, als der Gemeinderat im Mai 2017 das Bürgerbegehren zur Grenzziehung für unzulässig erklärte.
Zu diesem Zeitpunkt hatte das Landratsamt noch nicht über den wieder aufgenommenen 1986-Antrag beschieden.
Daher war nicht klar, ob bei einer anderen Grenzziehung die Gemeinde schadensersatzpflichtig werden könnte.
Aber es gab noch weitere Gründe, weshalb die Gemeinde und auch Kommunalamt das Bürgerbegehren als rechtswidrig einstuften.
Autor: Bernd Visel 17.05.2019 - 16:44 Uhr
Quelle: Schwabo
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.dotternhausen-neuer-vertrag-verbesserung-fuer-gemeinde.f26db9ef-f5bf-454c-9243-7cbc46fbaece.html