Jetzt ist es amtlich. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen sein Urteil im Rechtsstreit zwischen dem Verein für Natur- und Umwelt Zollernalb und dem Land Baden-Württemberg gefällt. Das Regierungspräsidium Tübingen muss dem Verein Daten über die Abgasmessungen des Holcim-Zementwerks in Dotternhausen zur Verfügung stellen.
Hier die Mitteilung des Sigmaringer Verwaltungsgerichts im Wortlaut: „Der Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen vom 4. September 2020 und dessen Widerspruchsbescheid vom 17. März 2021 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger die im Rahmen der kontinuierlichen Emissionsmessung erfassten Halbstundenmittelwerte mit Zeitbezug für die Jahre 2018 und 2019 in Bezug auf das Zementwerk der Beigeladenen in Dotternhausen zugänglich zu machen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt. Die Zuziehung des Bevollmächtigten des Klägers für das Vorverfahren wird für notwendig erklärt.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das beklagte Land und die Beigeladene können innerhalb eines Monats nach Zustellung der schriftlichen Urteilsgründe einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, über den der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zu befinden hätte.“
Autor: Daniel Seeburger
Quelle: zak