16.10.2023
Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.
anbei wieder einige wichtige Informationen:
Eine unglaublich wichtige Einspruchsfrist läuft am 31.10. für alle Anliegergemeinden und persönlich von Hochwasser und eventuell
auch von Grund- und Quellwasser betroffenen Einwohner des gesamten Schlichemtal ab!!!!
Nur, wer Persönlich mit Namen und Unterschrift und Angaben von Gründen der Betroffenheit Einspruch eingelegt hat, wird auch
weiterhin am Verfahren beteiligt!
Selbst die dann eventuell stattfindenden Einspruchsverhandlungen sind dann nicht öffentlich!!
Es gab im Schlichemtal und rund um den Plettenberg bereits mehrere verheerende Hochwasser in den letzten 50 Jahren!! Erinnert nur an 1975, 2013, 2014, 2015
oder 2023 Mai, als mehr die Eyachtal-Gemeinden betroffen waren!
Warum ist dieses Verfahren so Wichtig!!
Auf dem Plettenberg bestehen, aufgrund eines riesigen Einzugsgebiet, zwei sogenannte Regenrückhaltebecken, die das Oberflächenwasser des über 70 ha großen
Steinbruches zurück halten sollen.
Funktionieren diese Dämme nicht oder sollten brechen, stürzen erhebliche Wassermassen Richtung Hausen und in das Schlichemtal!
Selbst der Stausee in Schömberg drohte 1975 zu bersten! Vielen sind die erheblichen Hochwasserschäden auch aus 2015 bekannt!
Nachdem Vertreter unseres Vereines NUZ eV die sehr umfangreichen, mehrere 100 Seiten umfassenden Unterlagen des wasserrechtlichen Verfahrens gelesen haben
sind wir der Auffassung, dass diese Gutachten und Schlussfolgerungen mit der heutigen Wirklichkeit der Starkregenfälle nichts mehr zu tun haben.
Wer ist Betroffener und kann Einspruch einlegen??
--- jeder, der auf seinem Grundstück selbst Hochwasser hatte,
--- sowie alle Gemeinden und Gemeinderäte
Komisch ist auch, dass in der Stadt Schömberg die Antragsunterlagen gar nicht ausgelegt wurden!
Man darf sich schon die Frage stellen, warum ist Schömberg ausgeklammert?
Schon aufgrund des dortigen Stausee ist die Stadt Schömberg sicherlich zu den Betroffenen.
Ob der einzelne Bürger wegen eventuell Quellwasser- oder Grundwasserveränderungen Einspruchsmöglichkeiten hat, mögen wir nach unseren rechtlichen
Erfahrungen bezweifeln!
Aber jeder Betroffene kann verlangen, dass das LRA mindesten von absolut neutralen Gutachtern die tatsächlichen Verhältnisse bewerten lässt! Hier geht es um
Regenwassermengen, natürliche Versickerungsmöglichkeiten, Größe der Einzugsgebiete, Sicherheit der Dämme und Hangrutsche und vieles andere mehr.
Also, legt Einspruch ein, wenn Ihr Betroffene seit, nur dann wird es keine Hau- Ruck Genehmigung
geben!
Nach 3 Jahren hat das RP Tübingen beispielsweise Widersprüche gegen den Steinbruchabbau und die Plettenberg Ostöffnung nicht bearbeitet. Man lässt einfach
alles liegen, sitzt es aus. Also werdet dieses Mal aktiv!! Es geht um die Verhinderung eventueller großer Schäden.
Mit freundlichen Grüßen
Norbert Majer 1.Vors. NUZ e.V.