Hier können Sie sich einen Überblick verschaffen über aktuell vom NUZ e.V. oder von einzelnen Mitgliedern des Vereins angestrengte Verfahren, auch vor den ordentlichen Gerichten.
Bei diesen Verfahren geht es hauptsächlich darum eine weitere Verringerung der Luftverschmutzung zu erreichen um für die Bevölkerung eine Verbesserung der Lebensbedingungen zu erreichen, sowie die Umwelt, insbesondere Pflanzen und Böden nicht weiter zu belasten.
28.12.2021
Rundschreiben
Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,
anbei wieder einige wichtige Informationen:
1. Unglaubliche Stellungsnahme vom Verwaltungsgericht
Vom RP TÜ habe Siegfried Rall und ich heute erneut über unser Anwaltsbüro für die Verwaltungsgerichtsverhandlung am 19.1.22 10 Uhr in Sigmaringen Stadthalle unglaubliche vielseitige
Stellungnahmen erhalten.
Nach wie vor lehnt das RP TÜ und Holcim die Offenlegung der Emissionen aus den Jahren 2018 und 2019 mit Halbstundenzeitbezug ab, um die wir schon seit mehrere Jahre streiten. Eine Klage
hierzu liegt seit Monaten ebenfalls beim VG Sigmaringen bereits vor!
Während die Regierungspräsidien Karlsruhe und Stuttgart solche Informationen in ihrem Bereich weitergeben, verweigert das RP Tübingen die Weitergabe solcher Informationen.
Nach dem Umweltinformationsgesetz ist das RP Tübingen zur Weitergabe verpflichtet und verhält sich daher gesetztwidrig.
2. Es stellen sich Immer wieder die gleichen Fragen.
Warum verhindert das RP Tübingen die Offenlegung?
Wen deckt das RP Tübingen immer wieder Holcim?
Was haben Holcim und RP Tübingen zu verheimlichen?
Warum weigert sich das RP TÜ, die Giftstoffanteile bei der Verbrennung von Altglas selbst dem VG offen zu legen.
3. Regierungspräsidium trägt Verantwortung
Da das RP Tübingen die Aufsicht hat, trägt es somit auch die Verantwortung über die giftigen Reststoffbeseitigungen der Altglasherstellungsabfälle bei der Verbrennung.
Selbst der Altglashersteller bestätigt, dass in diesen Abfällen von Leuchtstoffröhren über Ceranfeldern u. v. a. Giftstoffe enthalten sind.
4. RP Tübingen lehnt Sachverständigen-Gutachten ab
Aber noch dicker kommt es, dass das RP TÜ auch die Bestellung eines Sachverständigen-gutachten ablehnt, das die unterschiedlichen Reinigungswirkungen einer SCR und der veralteten SNCR
Reinigung begutachten soll und könnte.
Leider hat bei dem Info-Abend, der von NUZ im Dezember veranstaltet wurde und bei dem einer der besten Sachverständigen weltweit die Unterschiede der veralteten SNCR-Reinigung zu der dem
heutigen Stand der Technik eingesetzten SCR-Filtertechnik erläuterte, das RP Tübingen gefehlt. Man hat den Eindruck, dass das RP TÜ beratungsresistent ist.
5. Interessiert das RP TÜ überhaupt Gesundheit der Bürger sowie Umweltschutz
Für RP TÜ spielt Umweltschutz und Luftreinigung und Gesundheit für Natur- und Mensch wohl keine Rolle mehr. Im Jahre 2000 wurde der Abteilungsleiter Umwelt abberufen, da dieser bei dem
Einsatz von Abfällen als Ersatzbrennstoffe in Zementwerken schon damals Filteranlagen forderte!
Heute gelten aber gegen damals noch strengere Luftreinhaltegesetze - nur sorgt das RP Tü nicht für deren Einhaltung.
So viel bereits nochmals im alten Jahr 2021 !
Mit freundlichen Grüßen im Namen des gesamten Vorstandes des NUZ e.V.
Norbert Majer 1.Vors.
24.07.2019 Kommentar des Vorsitzenden Norbert Majer zu der Genehmigung des Sofortvollzug:
Nun wird tatsächlich offenkundig, dass es sich bei der Glasverbrennung um ein Jahresgewinngeschäft von rd. 400 000 € und wohl doch eine Beseitigung von giftigen Sondermüllabfällen handelt. Was ist mit der Luftschadstoffbelastungserhöhung bei den giftigen Schadstoffen Thallium, Cadmium u.a., die schon der Gemeinderat Dotternhausen in seiner Sitzung angesprochen und daher noch vor den Genehmigungen durch das RP Tü weitere Kontrollmessungen verlangt hat. Auch die Auflage einer Sicherungsrückstellung und die Ausnahmegenehmigungen für erhöhe Blei- und Cadmiumanteile deuten darauf hin.
Weiterer Hinweis: Die NUZ hat trotz erheblicher finanzieller eigener Probleme beschlossen, eine Klage gegen diese Altglas-Einsätze beim Verwaltungsgericht Sigmaringen zu erheben, nachdem auch nicht zuletzt wegen des Gemeinderatswechsels sich die Gemeinde Dotternhausen trotz ihrer Bedenken zeitlich nicht mehr mit diesem Problem beschäftigen konnte.
Eine Begründung war von seitens NUZ, aufgrund fehlender Akteneinsicht, noch nicht mölich.