02.01.2021
Rundschreiben
Liebe Vorstandmitglieder, Mitglieder, Betroffene und Unterstützer,
anbei wieder einige wichtige Informationen:
1. Süderweiterung - unglaublich Vorgehensweise
Leider gibt es keine Möglichkeit, so wichtig Dinge in einer Sitzung wegen Corona-Verboten zu besprechen. Gerne hätte ich Euch zu Beginn des Jahres besseres verkündigen wollen. Aber nun haben wir
es wohl schriftlich, was mit der Ostöffnung des Plettenberg nach Balingen geschehen soll.
Wie üblich über Feiertage gut getimt, damit man möglichst ja nicht reagieren kann.
Vor allem die Vermutungen und Befürchtungen unserer 3 Vorstände, dass sich Holcim selbst auf bereits von uns als rechtswidrig bezeichnete geheime Genehmigungen (ohne
jeden Einbezug der Gemeinde Dotternhausen als Eigentümerin) beruft, sind Wahrheit geworden. (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 27 letzter Absatz).
Solches kennen wir längst und müsste auch die Gemeinde Dotternhausen, durch ihre vielen Verhandlungen mit Holcim, kennen!
Aber wie lange können wir noch solches ertragen und uns gefallen lassen????
Unglaublich auch der weitere Trick von Holcim, dass nur ein Änderungsantrag bis 2025 gestellt wird. Damit müssen sie auch die Gesamtrekultivierung im Norden nach Abbau der Ostkulisse Richtung
Balingen nicht darstellen und begründen, einschließlich der Quellprobleme Dotternhausen.
Diese Karte ist mir sofort mit den Abweichungen aufgefallen!
Klever gemacht! --- Unterstützer haben sie ja auf allen Ebenen?
Nach dem 11. Vertrag, ca. 20 ha, sollte diese Fläche bis 2029 rekultiviert und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht sein.Bis jetzt sind lediglich nur 6,3 ha auf der Talsohle
(Steinbruch)rekultiviert. Nach der bisherigen Genehmigung 1977 dürfte die Ostkulisse erst mit der Steinbruchstilllegung, das heißt frühestens in 10 bis 15 Jahren geöffnet werden.
Was macht Holcim? Sie beginnt jetzt schon mit dem Öffnen der Ostkulisse.
Dies ist nur möglich, da aufgrund von fehlenden Plan-Unterlagen die Vergleichsmöglichkeiten fehlen.
Das Landratsamt Balingen hätte diese Unstimmigkeit merken müssen.
2. Warum unternimmt das Landratsamt Balingen nichts?
Es drängt sich die Frage auf, ob das ganze Szenario bewusst so gesteuert wurde.
Durch die vor den Weihnachtsfeiertagen vom Landratsamt Balingen veröffentlichte Änderungsgenehmigung von Holcim wurde wie in vergangen Jahren bei ähnlichen Vorfällen sicherlich bewusst in Kauf
genommen, dass aufgrund der Feiertage die Einspruchsfristen stark verkürzt werden.
Einsprüche werden so erschwert, ja sogar verhindert, da Rechtsanwälte und Behörden erst wieder ab dem 10. Januar erreichbar sind. Auf diese Art wurde vom LRA ein zeitlicher Stellungnahme-Druck
herbeigeführt, gewollt oder ungewollt!!
Bis 18.11.20 wurden selbst die vollständigen, erstellten Holcim-Unterlagen vom Büro Tränkle, erst erstellt am 27.10.2020, auf Weisung von Holcim nicht veröffentlicht. Danach kam man nur mit einem
zugeteilten Passwort an die gesamten Antragsunterlagen heran!
Darüber, warum das LRA nichts unternimmt, sollte jeder sich seine eigene Meinung bilden.
3. Quellen- und Grundwasserschutz
Quellen und Grundwasserschutz, hier kann es durchaus noch zu heftigen Diskussionen kommen. Denn nach einem Protokoll aus 1988 wurden nur ca. 50 % als Risikoabsicherung, damals allerdings als
Kompromiss anerkannt und von Rohrbach akzeptiert.
Auch wurden die sonstigen Umlandgemeinden mit wohl 50 % an den Entschädigungen beteiligt, obwohl ihre Quellen von den damaligen Abbaugebieten nicht direkt betroffen waren.
Wenn nun tatsächlich eine Süderweiterung kommt, müsste auch Dotternhausen ebenfalls gleich wie damals bei diesen Vereinbarungen beteiligt werden.
Warum?
Die neuen Süd-Flächen sind ja noch nicht in die vorliegenden Verträge mit einbezogen. Leider liegen mir diese Verträge nicht vor (ab 1990 war bereits Bgm Steinacher im Amt).
Aber immerhin könnte Dottenhausen 10-15 Jahre früher das Eigenwasser verlieren gegenüber den Genehmigungen 77/82, da im Norden erst bei Steinbruchstilllegung die Ostkulisse gefallen wäre.
Aber auch 10-15 Jahre früher könnte zu einem erheblichen finanziellen Verlust für die Gemeinde Dotternhausen führen.
4. Scopingtermin am 18.06.2020
Zu dem o. g. Termin durften von der Gemeinde Dotternhausen nur 2 Personen Teilnehmen. Die Veranstaltung fand im Landratsamt statt. Holcim kam mit 5 Personen und ihrem Rechtsanwalt. Das
Landratsamt war mit 14 Abteilungsleitern vertreten. Sonst durften keinerlei Behördenvertreter (Bürgermeister anliegender Gemeinden, Naturschutz etc.) von außen dabei sein.
Üblicherweise sind Scopingtermine öffentlich. Es stellt sich die Frage: "Warum fand es hinter verschlossenen Türen statt?"
Immerhin wurde bei dieser Zusammenkunft protokolliert, dass auch alle anderen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange wie im Verfahren Süderweiterung zu beteiligen sind!
Aber genau dies wurde nicht gemacht!
Dies ist kein Versehen, sondern eine bewusste Ausgrenzung!
Auf Umweltverträglichkeitsprüfungen hat das LRA auf Antrag von Holcim großzügig verzichtet!
Warum wohl?
5. Aber was ist zu tun?
Gegen die Genehmigung, die eigentlich nie rechtskräftig werden darf, da Holcim sofort alle Vorteile und Unklarheiten für sich verwenden wird (siehe beigefügte Anlage: Genehmigung, Seite 31,
Abschnitt 12: Anordnung Sofortvollzug), können nur Betroffene subjektive Rechtsverletzungen vorbringen, möglichst innerhalb von
4 Wochen also bis etwa 18-Januar 2021.
Auch hier passiert wieder unglaubliches: In jedem amtlichen Lageplan müssen die Nachbargrundstücke (als Betroffene s. LBO Baugen.) aufgeführt
werden.
Was schreibt Holcim und LRA anerkennt das: Nachbargrundstückseigentümer nicht bekannt!
Die angrenzenden Waldbesitzer wären wohl in jedem Falle Betroffene, aber auch die Umlandgemeinden wie Balingen und Hausen a. T., fraglich wohl schon Ratshausen, da die "Musik" zu weit weg spielt,
allenfalls über Hochwasserprobleme, so auch Schömberg. Natürlich auch Dotternhausen!
Ob sich alle BM einigen könnten, gemeinsam etwas zu tun????
Oder die anerkannten Naturschutzverbände! Immerhin ein Kulissenabbau in dieser Größenordnung gibt es wohl deutschlandweit nicht mehr!
Aber da wird die Zeit knapp, wenn auch diese wohl nicht so direkt an die 4 Wochenfrist gebunden sind. Aber auch diese Fristenverlängerung wäre fraglich, da bisher als "direkt Angehörte" keine
Bedenken erhoben wurden!
Siehe Seilbahnklage VG - Gemeinde Dotternhausen!
Alle Bürger von Hausen und Balingen müssten die BÜRGERMEISTER; FRAKTIONSVORSITZENDEN UND GEMEINDERÄTE dazu bringen, dass wenigsten mit 2 Sätzen W i d
e r s p r u c h gegen den Bescheid des LRA bis 18.1.20 eingelegt wird, um Zeit zu gewinnen.
Evtl. könnte auch später noch vielleicht eine Feststellungsklage wegen Verfahrensfehlern vor dem VG von einer Gemeinde oder einem Umweltverband nachgeschoben werden.
Die Kostenrisiken wären zunächst bei Null, solange keine Anwälte im Spiel sind. Denn zunächst gilt es nur, den Bescheid möglichst nicht rechtskräftig werden zu lassen! Auch wären die
Gemeinden wohl rechtsschutzversichert.
Soviel für heute!
Viele Grüße
Euer
Norbert Majer, 1.Vorsitzender NUZ e.V.
nach Besprechung mit Vorstand
PS: Ich habe diese Information per E-Mail mit Anhang auch an alle BM der Plettenberggemeinden und OV, Naturschutzverband usw. geschickt, damit eine breite Information
entsteht, denn keiner schaut wohl auf die nun vom LRA ergänzte Homepage Plettenberg, da dort auch viele andere Genehmigungen enthalten sind. Sehr interessante Dokumentation mit allen bisher
erteilten Genehmigungen.
Sollten noch Fragen bestehen, wendet Euch bitte an mich.