Naturschutz: Anträge und Stellungsnahmen

17. Oktober 2022

Gutachten Plettenberg 2022

Floristisch-vegetationskundliches Gutachten zum Offenland der Plettenberg-Hochfläche

 

Auf der Gemeinde-Homepage wurde das Gutachten "Floristisch-vegetationskundliches Gutachten zum Offenland der Plettenberg-Hochfläche" am 12.10.2022 veröffentlicht:


Inhaltsverzeichnis:
Gutachten Plettenberg 2022
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25.11.2021

Rundschreiben

 Liebe Mitglieder, Freunde und Gönner unseres Vereines NUZ e.V.,

 

 

Der Vertrag von 1986 ist eine Fake!!!

 

Aufgrund unserer erneuten Veröffentlichung vom 04. Oktober 2021 (siehe unsere Homepage https://www.nuz-ev.de/plettenbergabbau/naturschutz/ ) der sehr guten geschichtlichen Zusammenfassung über den "Kalksteinabbau am Plettenberg - Erweiterungsantrag 2018" vom 13.03.2019 erhielt NUZ verschiedene Anfragen.

  Gefragt wurde immer wieder, warum gegen die Falschinformation, "es gebe einen 1986-Vertrag", damals nicht rechtlich vorgegangen wurde.

 

Wie kam es zu dieser Fake?

 Fa. Rohrbach hatte keine Genehmigungen außer deren von l977/82. Als Herr Rohrbach das Werk verkaufte, hat Holcim 2004 nach Übernahme gemerkt, dass keine weitere Genehmigung oder auch nur planungsrechtliche Erweiterung auf dem Plettenberg vorgesehen war.

   Im Jahre 2005 sollte der Reg.Plan Neckar Alb fortgeschrieben werden. Verabschiedet wurde der Reg.Plan Neckar Alb dann 2013. Die Fa. Holcim hat gegenüber dem Landesbergamt in Freiburg wahrheitswidrig erklärt, dass eine solche Genehmigung von 1986 vorläge, was in einem sogenannten Betriebserhebungsbogen dann, natürlich wahrheitswidrig, so aufgenommen wurde

   Ebenfalls wurde in dem Betriebserhebungsbogen wahrheitswidrig festgehalten, dass es auch kein Landschaftsschutzgebiet Plettenberg gibt und keine Probleme wegen Artenschutz bestehe. Dieser Betriebsbogen wurde zum "Selbstläufer" und ging dann praktisch ungeprüft in den Reg.Plan 2013 ein.

  Erst als im Jahre 2015 plötzlich ein sogenanntes Rohstoffsicherungsgebiet Plettenberg (Südlicher Plettenberg) in ein Abbaugebiet umgewandelt werden sollte, haben wir und die Öffentlichkeit von dem "nicht existierenden 1986-Vertrag" Kenntnis erhalten und was mit dem Plettenberg Richtung Ratshausen, Hausen, Schömberg geschehen soll. Daraufhin haben wir die Zustimmungen im Gemeinderat Dotternhausen durch verschiedene Bürgerbegehren angegriffen. Leider erhielten wir von Seite der Behörden und der Gemeindeverwaltung Dotternhausen keine Hilfe, im Gegenteil.

   Auch von den betroffenen Gemeinden Schömberg und Ratshausen, obwohl die "Sahneseite des Abbau" ja Richtung Schömberg (Stausee) und Ratshausen geht, erfuhren wir in Wirklichkeit keinerlei Unterstützung bisher sowohl hinsichtlich Plettenberg-Süderweiterung als auch im Kampf gegen Luftverschmutzung durch Emissionen bei der Abfallverbrennung im Zementwerk Dotternhausen. Niemand interessiert es, dass aufgrund der Hauptwindrichtung ca. 40% der Schadstoffe vom Wind direkt nach Schömberg getragen werden.

 

Pressemitteilung des Landratsamt:

Das LRA musste schließlich feststellen, dass eine Genehmigung für einen weiteren Abbau im Jahre l986 nie erteilt wurde (siehe beigefügte Pressemitteilungen):

 

Dotternhausen, 12.05.2017

Kalksteinabbau: Landratsamt weist die Schuld von sich

Das Verfahren auf Erweiterung des Kalksteinabbaus wurde auf Bitten des Rohrbach-Zementwerks nicht weiterverfolgt.

 

von Pressemitteilung des Landratsamts

Das Landratsamt hat am Donnerstag eine Stellungnahme zur Gemeinderatssitzung vom Mittwoch in Dotternhausen abgegeben. Wir veröffentlichen sie im Wortlaut:

„Das Portlandzementwerk Dotternhausen Rudolf Rohrbach KG hat 1986 einen Antrag auf Erweiterung des Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg gestellt. Da der Erweiterungsantrag wegen Fehlens verschiedener Genehmigungsvoraussetzungen nicht genehmigt werden konnte, wurde der seinerzeitige Antrag vom Landratsamt auf Bitten der Fa. Rohrbach hin ruhend gestellt und nicht weiterverfolgt. Rückfragen der Antragstellerin gab es aus diesem Grund nicht.

Die jetzige Betreiberin des Steinbruchs, die Fa. Holcim (Süddeutschland) GmbH hat die Gemeinde und das Landratsamt bereits 2009/2010 darüber informiert, dass sie beabsichtigt, einen eigenen, neuen Antrag auf eine Süderweiterung zu stellen, sobald die notwendigen Voraussetzungen, insbesondere die Änderung des Regionalplans, vorliegen.

 

Wie bekannt, ist notwendige Voraussetzung für die Regionalplanänderung die Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung „Großer Heuberg“. Der diesbezügliche Änderungsantrag des Regionalverbandes Neckar-Alb ist bekanntermaßen beim Landratsamt anhängig. Hier wartet das Landratsamt noch auf eine abschließende Stellungnahme der Gemeinde Dotternhausen zur Frage, welche Flächen sie als Eigentümerin der Plettenberg Hochfläche für einen weiteren Gesteinsabbau zur Verfügung stellen will.“

 

Soweit die Pressemitteilung.

 

Warum wurde nicht rechtlich gegen diese Fake vorgegangen?

Leider ist dieser "Betrug des 1986-Vertrag", dem wir bis in die Landesministerien nachgegangen sind, strafrechtlich verjährt.

Diese von Holcim gegenüber dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) angegebene "Genehmigung vom 26.08.1986" gibt es nicht - sie ist ein Fake!

Ein Schelm, der dabei was böses denkt!!!

 

Hoffe, Ihr habt jetzt mehr Infos

Viele Grüsse

Norbert Majer

13.03.2019   Naturschutzbüro Zollernalb e. V.

Aktuelle Stellungnahmen, z.T. im Rahmen der Anhörung zu Verfahren

Betrifft: Kalksteinabbau am Plettenberg - Erweiterungsantrag 2018

 

Abbauerweiterung am Plettenberg, Dotternhausen (13.03.2019)
Die Stellungnahme zum Abbau-Erweiterungsverfahren ist abgegeben, doch die "Nachwirkungen" der Beschäftigung mit diesem komplexen Thema sind nach wie vor zu spüren. So war auch in der Presse viel zu lesen von "überschrittenen" Grenzen, einer "erfundenen" Erweiterungsgenehmigung, wenigstens unterschiedlich interpretierbaren Verträgen, falschen Darstellungen, unvollständigen Artenerhebungen und und und. Weil sich da viel Material angesammelt hat, gibt's hier eine Fortsetzung.

Verfasser: Herr Herbert Fuchs
Quelle: Naturschutzbüro Zollernalb e.V.

http://www.naturschutzbuero-zollernalb.de/Meinung/plettenberg/plettenberg02.htm

Herr Fuchs schreibt in einer sehr guten geschichtlichen Zusammenfassung über den "Kalksteinabbau am Plettenberg - Erweiterungsantrag 2018" vom 13.03.2019 als Anmerkung u. a. folgendes:

 

Anmerkung: Auch 1986 wurde angeblich ein solcher Vertrag geschlossen (Quelle: "Chronologie" der Rätinnen Elisabeth Menholz und Ilse Ringwald in der Einwohnerversammlung in Dotternhausen am 25.01.2017, zitiert nach Zollern-Alb-Kurier vom 26.01.2017) - evtl. im Zusammenhang mit dem Erweiterungsantrag des Zementwerks aus demselben Jahr.

Einen solchen Vertrag gibt es allerdings nicht: Es gibt nur einen Vertrag von 1981 und der Folgevertrag stammt aus dem Jahr 2000.

 

Im weiteren Verlauf der Stellungsnahme schreibt Herr Fuchs wörtlich:

Wir halten an dieser Stelle fest:

Diese von Holcim gegenüber dem Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB) angegebene "Genehmigung vom 26.08.1986" gibt es nicht - sie ist ein Fake!

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Februar 2019 Antrag auf Unterschutzstellung des Plettenberges als Naturschutzgebiet.
Würdigung für den Antrag auf Unterschutzstellung des Plettenberges als Naturschutzgebiet
Verfasser: Dr. Gerhard Bronner
Quelle: Landesnaturschutzverband BW · Olgastraße 19 · 70182 Stuttgart
zak-nsg-plettenberg-würdigung.pdf
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25.02.2019 Gemeinsame Stellungnahme gem. §63 BNatSchG der nach §3 UmwRG anerkannten Verbände NABU, BUND, Schwäbischer Albverien und TV "Die Naturfreunde" in Absprache mit dem LNV
Gemeinsame Stellungnahme gem. §63 BNatSchG der nach §3 UmwRG anerkannten Verbände NABU, BUND, Schwäbischer Albverien und TV "Die Naturfreunde" in Absprache mit dem LNV an das Landratsamt Zollern-Alb, Bauamt, Immissionsschutz, Balingen
Verfasser: Herr Herbert Fuchs
Quelle: Naturschutzbüro Zollernalb e.V.
NaturschutzbueroZollernalb_2019-02-25_St
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23.05.2018 Erweiterung Steinbruch Plettenberg
An die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Neckar-Alb
Die Naturschutzverbände fühlen sich nach wie vor gebunden an die Linie von Herrn Stoffler und haben daher die nun vorgesehenen weiteren Planungen abgelehnt (siehe die letzte Stel-lungnahme unter www.naturschutzbuero-zollernalb.de/Meinung/diverse/2018-03-14_Regionalplan2013-3aenderung.pdf und die Zusammenschau unter www.naturschutzbuero-zollernalb.de/Meinung/plettenberg/plettenberg.htm). Auch die be-reits von der bisherigen Genehmigung umfasste Öffnung der Kulisse nach Hausen am Tann hin halten wir für falsch, da damit das Spezifikum des Plettenbergsteinbruchs aufgegeben wird, ihn vom Tal aus unsichtbar zu halten.
Verfasser: Dr. Gerhard Bronner
Quelle: Landesnaturschutzverband BW · Olgastraße 19 · 70182 Stuttgart
https://www.nuz-ev.de/app/download/11725328028/Bronner-an-Regionalverband_Plettenberg_endg.pdf?t=1569506725
Bronner-an-Regionalverband_Plettenberg_e
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14.03.2018 Gemeinsame Stellungnahme gem. §63 BNatSchG der nach §3 UmwRG anerkannten Verbände NABU, BUND, Schwäbischer Albverien und TV "Die Naturfreunde" in Absprache mit dem LNV
Gemeinsame Stellungnahme gem. §63 BNatSchG der nach §3 UmwRG anerkannten Verbände NABU, BUND, Schwäbischer Albverien und TV "Die Naturfreunde" in Absprache mit dem LNV an den Regionalverband Neckar-Alb, Löwensteinplatz, 72116 Mössingen
Verfasser: Herr Herbert Fuchs
Quelle: Naturschutzbüro Zollernalb e.V.
www.naturschutzbuero-zollernalb.de/Meinung/diverse/2018-03-14_Regionalplan2013-3aenderung.pdf
2018-03-14_Regionalplan2013-3aenderung-6
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