23.09.2024
Bitte? Behörde braucht drei Jahre für eine Antwort
Über drei Jahre nachdem die Stadt Balingen Widerspruch gegen den Kulissenabbau auf dem Plettenberg eingelegt hat, bekam sie Post vom RP – abgelehnt. Was hat so lange gedauert?
Dass Behördenmühlen mitunter langsam mahlen, ist hinlänglich bekannt und hat vielfältige Gründe. Dass die Bearbeitung eines Widerspruchs allerdings dreieinhalb Jahre in Anspruch nimmt, erscheint nun doch ein wenig ungewöhnlich. Die Balinger Verwaltung hatte das Thema Kalksteinabbau auf dem Plettenberg seinerzeit emotional im Gemeinderat diskutiert. Dass die nach Balingen hin sichtbare Kulisse leiden könnte, war die große Sorge der Räte, die sich bisher qua fehlender Zuständigkeit wenig in den Streit um die Entwicklungen auf dem Plettenberg eingebunden sahen.
Gemeinderäte beschließen, Stellung zu beziehen
In einer Gemeinderatssitzung jedoch wurde beschlossen, einen Widerspruch zu formulieren, und sich so zumindest formal zur Wehr zu setzen. Mit Schreiben vom 18. Januar 2021 legte die Stadt Balingen Widerspruch gegen die Genehmigung ein. Die Begründung erfolgte mit Schreiben vom 25. Februar 2021. „Der Widerspruch der Stadt Balingen geht inhaltlich auf die Beschlussfassung des Gemeinderats vom 26. Februar 2019 zurück und hat den Erhalt der Bergkulisse des Plettenberg und die Wahrung des Landschaftsbildes sowie den Schutz vor Lärmemissionen und Staub zum Inhalt“, heißt es nun in einer Gemeinderatsvorlage, die kommenden Dienstag recht überraschend aufs Ratstableau kommt.
Drei Jahre lang geschieht nichts
Denn nachdem der Widerspruch eingereicht worden war, geschah lange Zeit - nichts. Bis am 27. August 2024 Post vom Regierungspräsidium Tübingen in den Briefkasten des Balinger Rathauses flatterte. Der Widerspruch werde abgelehnt, so die Quintessenz des 14-seitigen Schreibens, von dem die Räte auch nur das Fazit zu sehen bekommen. „Sehen Sie es mir nach, aber auch bei uns war dieser Widerspruch nach dieser Zeit in Vergessenheit geraten“, fasst Baudezernent Michael Wagner zusammen, habe man doch ohnehin nicht erwartet, Recht zu bekommen.
Fachreferat muss priorisieren
Beim Tübinger Regierungspräsidium indes weiß man sehr genau, warum das Antwortschreiben auf sich warten ließ. „Das zuständige Fachreferat ist derzeit mit vergleichsweise vielen Genehmigungs- und Widerspruchsverfahren befasst, was eine Priorisierung in der Aufgabenerledigung erfordert“, erklärt Pressesprecher Matthias Aßfalg.
„Für eine Beurteilung der Komplexität kann der Umfang der hier angesprochenen Entscheidung nicht als maßgebliches Kriterium herangezogen werden. Tatsächlich nimmt die Gesamtthematik Plettenberg mit zahlreichen Umweltinformationsanfragen, Widerspruchsverfahren und Genehmigungsverfahren der Firma Holcim einen erheblichen Anteil des Arbeitsaufwands im zuständigen Fachreferat ein“, betont er.
36 Widerspruchsführer beschäftigen die Behörde
„Die von Ihnen angesprochene immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Landratsamts Zollernalbkreis war durch insgesamt 36 Widerspruchsführer angefochten worden. Es handelt sich um einen sehr aufwändigen und rechtlich anspruchsvollen Verfahrenskomplex. Teilweise haben Widerspruchsführer in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht außergewöhnlich umfangreiche Widerspruchsbegründungen vorgelegt. Jeder der Widerspruchsführer hat jedoch einen Rechtsanspruch auf eine seine individuelle Stellung berücksichtigende und hinreichend begründete förmliche Entscheidung.“
Das jetzige Gemeinderatsgremium wird die Ablehnung am kommenden Dienstag zur Kenntnis nehmen. Eingelegt wurde der Widerspruch immerhin bereits in der letzten Amtsperiode.
Autor: Nicole Leukhardt
Quelle: Schwäbische Zeitung
31.10.2023
Holcim-Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Plettenberg im Behördenfokus
Vertreter der beteiligten Behörden und Verbände, Angrenzer, die Bürgermeister aus Dotternhausen, Dormettingen, Hausen am Tann und Ratshausen sowie eine Delegation der Firma Holcim als Vorhabenträger sind am Dienstag im Landratsamt zum Scoping-Termin zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zusammengekommen.
Wie schon berichtet, hat Holcim einen Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum weiteren Betrieb der bestehenden Sedimentations- und Versickerungsbecken im Kalksteinbruch auf dem
Plettenberg und zur Ableitung des gesammelten Niederschlagswassers in den Waldhausbach gestellt.
Wie der erste Landesbeamte Matthias Frankenberg zur Begrüßung klarstellte, geht es bei dem Termin um keine inhaltliche Diskussion, sondern um die Festlegung des Untersuchungsrahmens für die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). „Es wird vorgetragen, was bei der UVP berücksichtigt werden muss; wir sammeln die Belange“, so Frankenberg. Einwände könnten erst im Öffentlichkeitsverfahren
eingebracht werden.
Im Grundsatz gehe es um zwei wasserrechtliche Verfahren, auch im Hinblick auf die Steinbruch-Entwässerung für die geplante Süderweiterung. Denn die Entwässerungsmenge steigert sich durch die
Erweiterung des Abbaugebiets. Bis 2025 sollen beide Erlaubnisse zusammengefasst werden.
Ebenso wurde festgestellt, dass der wasserrechtliche Teil losgelöst von dem immissionsschutzrechtlichen zu bewerten sei. Zur Teilnehmerrunde zählten auch die rechtlichen Berater der Firma Holcim
und der Gemeinde Dotternhausen. Der Leiter der Rohstoffgewinnung stellte das Vorhaben ausführlich vor. Wie schon berichtet, wollen die Gemeinde und auch die NUZ-Vertreter ganz genau hinschauen
bei dem Verfahren, weil es um den Schutz der eigenen Quellen geht.
Autor: Rosalinde Konzelmann
Quelle: zak
30.10.2023
Regenwasser in Dotternhausen Holcim-Antrag könnte die Gemeinde viel Geld kosten
Dennis Breisinger und Michael Reich 30.10.2023 - 12:58 Uhr
Die Firma Holcim will weiterhin Regenwasser am Plettenberg in Dotternhausen nutzen. Das stößt in der Gemeinde nicht nur auf Zustimmung.
Zum Ende des Jahres endet die 2008 erteilte wasserrechtliche Erlaubnis der Firma Holcim, Niederschlagswasser aus dem Kalksteinbruch Plettenberg in einem Becken zu sammeln, um es zu nutzen. Deshalb hat das Unternehmen einen Antrag gestellt, die Genehmigung bis 2029 zu verlängern.
Der von der Gemeinde Dotternhausen dazu beauftragte Rechtsanwalt Thomas Burmeister und der Geotechniker Professor Johannes Giere stellten in der jüngsten Gemeinderatssitzung ihre Bewertung der Auswirkungen dieses Antrags auf die Stadt vor – und die seien nicht positiv.
NUZ warnt vor Hochwasser
Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) hat beim Landratsamt formell Widerspruch gegen die Verlängerung der Genehmigung eingelegt. Er sieht die
Gefahr von Hochwasser und mahnt an, Wasser zu sparen. Außerdem fordert er unabhängige Gutachten.
Laut Burmeister sei nicht nur die bloße Verlängerung Gegenstand des Antrags, sondern seit 2008 seien auch zusätzliche Bestandteile mitreingekommen. Künftig soll
Dotternhausen deshalb noch mehr als bisher den Fokus auf den Schutz der eigenen Quellen legen.
Mehrkosten für Dotternhausen
Gegebenenfalls müssten auch seitens der Stadt neue mit Kosten einhergehende Schutzvorkehrungen, wie beispielsweise der Kauf von Gittern, getroffen werden, denn es
könnte unter Umständen eine erhöhte Steinschlaggefahr, die mit einer erhöhten Verkehrssicherungspflicht einhergehen wurde, drohen. Neue Straßen seien mittlerweile ebenfalls eingezeichnet
worden.
„Auf Dotternhausen könnten Mehrkosten von rund zwei Millionen zukommen, das ist kein Pappenstiel. Von daher ist der Schutz der städtischen Quellfassung wichtig“,
erörterte Burmeister. Er sieht es als unabdingbar an, dass die Umsetzung der Maßnahmen durch Holcim „Gegenstand eines Monitoring-Verfahrens werden sollen, weil nur dadurch geprüft werden kann, ob
die Vorgaben in der Praxis auch eingehalten werden“.
Möglicherweise ist eine Leitung undicht
Zudem gehe laut Giere aus der Datenlage die genaue Grenzziehung zwischen dem Kalksteinbruch und dem städtischen Gelände nicht hervor. „Das Rückhaltebecken dient
dazu die Wassermengen zu bündeln und zu kontrollieren, denn der Abfluss sammelt sich schnell in diesem Rückhaltebecken“, erläuterte Giere.
„Die Firma Holcim hat bei der letzten Erlaubnis die Auflage bekommen, nicht mehr als 20 Meter pro Sekunde Wasser abzuleiten. Es kommt allerdings mehr Wasser unten
an, was unter Umständen an einer undichten Leitung liegen könnte, was aber auch eventuell absichtlich von Holcim herbeigeführt worden sein könnte“, mutmaßte Giere.
Anwalt weist Konfrontation von sich
Der NUZ argumentiert in seinem Widerspruch gegen die Verlängerung der Genehmigung, dass die gravierende Veränderung der natürlichen Beschaffenheit des Plettenbergs
und die weitere Nutzung des Wassers eine allgemeine Gefährdung der Bevölkerung darstelle. Der Verein verweist darauf, dass es in den vergangenen 50 Jahren im Schlichemtal und rund um den
Plettenberg bereits mehrere verheerende Hochwasser gegeben habe, so 1975, 2015 und im Mai dieses Jahres, als mehrere Eyachtalgemeinden betroffen gewesen seien.
NUZ kreidet immensen Wasserverbrauch an
Und die Naturschützer verweisen auf den Umwelt- und Klimaschutz: „Es kann nicht angehen, dass sich die Firma Holcim pro Jahr 1 000 000 Liter Wasser zur Reinigung
von Fahrzeugen genehmigen lässt, wenn gleichzeitig bei Wasserknappheit sinnvollerweise das Befüllen von privaten Pools, der Verbrauch von Wasser zum Reinigen von privaten Fahrzeugen oder das
Gießen von Zierpflanzen bei der Bevölkerung eingeschränkt wird,“ heißt es in dem Einspruch.
„Es geht bei dieser Angelegenheit nicht darum, dass wir mit der Firma Holcim in Konfrontation treten, sondern dass einzig und allein die Interessen von
Dotternhausen vertreten werden“, stellte Rechtsanwalt Burmeister klar, der im Verbund mit Giere vom Gemeinderat die Erlaubnis bekam, die Stadt Dotternhausen auch zukünftig zu beraten und zu
unterstützen.
Autoren: Dennis Breisinger und Michael Reich
Quelle: schwabo
26.10.2023
Gefahr für die eigenen Quellen?: Dotternhausen positioniert sich zu Holcim-Antrag
In Dotternhausen geht’s ums Wasser. Um Wasser aus eigenen Quellen. Und die befinden sich am Nordhang des Plettenbergs. Auf dem Plettenberg baut Holcim
Kalkstein ab. Dazu braucht es auch eine wasserrechtliche Erlaubnis, die regelt, wie das anfallende Wasser abgeleitet wird. Und die läuft Ende des Jahres aus und muss neu bewilligt werden. In
Dotternhausen sorgt man sich nun um das Trinkwasser aus den eigenen Quellen. Sind die Sorgen berechtigt? Wohl schon, sind sich Experten einig.
Die Gemeinde Dotternhausen lässt sich in dieser Frage von Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister, dem Geotechniker Prof. Dr.-Ing. Johannes Giere und dem ehemaligen
Albstädter Baubürgermeister Rainer Mänder beraten. Die drei Experten haben am Mittwoch die Dotternhausener Gemeinderäte informiert und einen Maßnahmenkatalog präsentiert.
Um was geht es konkret? Der Zementkonzern Holcim und zuvor Rohrbach Zement haben 2008 die wasserrechtliche Erlaubnis bekommen für das bestehende Abbaugebiet auf dem Plettenberg. 2014 wurde diese verlängert. Erlaubnisse seien zeitlich befristet, führte Thomas Burmeister aus, die aktuelle endet zum 31. Dezember 2023. Holcim hat nun eine neue wasserrechtliche Erlaubnis bis zum Jahr 2029 beantragt. Nach 2029 sei die Erlaubnis überholt, weil parallel dazu der Antrag des Konzerns auf eine Süderweiterung des Steinbruchs, also in Richtung Hausen a.T., läuft.
Antrag umfasst bestehendes Abbaugebiet
Der neue Antrag beläuft sich dann auf das bestehende Abbaugebiet. 2023 habe Holcim ohne Erlaubnis einen Wall aufgeschüttet, führte der Rechtsanwalt aus. Zudem geht
es in dem neuen Antrag auch um die Bewässerung der Fahrstraßen im Steinbruch. In den bisherigen Erlaubnissen sei davon nicht die Rede gewesen.
Im Norden des Plettenbergs befinden sich die Quellen, die die Gemeinde Dotternhausen für die Versorgung mit eigenem Wasser nutzt. Die Fahrstraßen seien einerseits
nicht weit von diesen Quellen entfernt und andererseits in der Nähe eines Wasserschutzgebiets, so Rechtsanwalt Burmeister. Die Straßen im Steinbruch, auf denen schwere Maschinen verkehren, seien
wasserdurchlässig. Wenn Öl austrete, könne dieses schnell in die Quellen fließen. „Bisher hat man Glück gehabt“, führte der Rechtsanwalt aus, „man sollte aber nicht weiter auf das Prinzip
Hoffnung setzen“ und vielmehr dafür sorgen, dass Schutzvorkehrungen getroffen werden, damit die Quellen nicht beeinträchtig werden.
Einzugsbereich der Quellen greifen zu kurz
Prof. Johannes Giere wies darauf hin, dass der bisherige Einzugsbereich der Quellen eventuell zu kurz greife. Soll heißen: Das Wasser fließt möglicherweise nicht
erst ab der bisher vermuteten Linie in die Quellen, sondern schon viel weiter innerhalb des Steinbruchs. Herausgefunden habe man das durch geologische Untersuchungen – allerdings im Südbereich
des Steinbruchs. Im Norden habe es bisher erst einen Versuch mit gefärbtem Wasser gegeben – und zwar außerhalb der vermuteten Abgrenzung. Die Datenlage sei gering, die Abgrenzung könne jedoch
durchaus weiter südlich liegen.
Ziel sei es, den Fokus auf den Schutz der Quellen zu legen, erklärte Rechtsanwalt Burmeister. Gerade auch im Hinblick auf die geplante Ertüchtigung der Quellen
durch die Gemeinde. Von Kosten in Höhe von 2 bis 2,5 Millionen Euro geht dabei Bürgermeisterin Marion Maier aus. Rohrbach habe zwar vor langer Zeit eine Vorauszahlung von 400.000 Euro getätigt,
für den Fall, dass ein Schaden eintritt. Burmeister machte klar, dass es kein Geld mehr gebe, wenn aktuell die Quellen verschmutzt werden. Deshalb müsse man besonders sensibel
hinschauen.
Weitere Punkte, die beachtet werden müssten, seien der Einfluss der Sprengungen auf die Quellfassung und Überwachungsmaßnahmen, damit gewährleistet werden könne,
dass die Auflagen auch in der Praxis eingehalten werden.
Rückhaltebecken zum Schutz vor Überschwemmung
Rechtsanwalt Dr. Thomas Burmeister ging auf die Rückhaltebecken ein, die bei starken Niederschlägen das Wasser zurückhalten, das dann kontrolliert abfließen kann.
Das Wasser würde sich schnell sammeln, wenn nichts gemacht würde, und fließt dann ebenso schnell den Berg hinunter. In einem Außenbecken soll das Wasser dann mit maximal 20 Litern pro Sekunde in
den Waldhausbach abgeleitet werden, das dann unter anderem in den Weiher am Waldhausbach auf Gemarkung Hausen a.T. fließt.
Generelles Ziel sei es, den Wasserstand so niedrig wie möglich zu halten, führte der Dotternhausener Rechtsbeistand aus. Denn die Außenböschungen könnten instabil
werden, wenn sie zu nass werden. Damit seien besondere Gefahren verbunden. Man müsse nun schauen, dass diese Gefahren minimiert werden. So müsse man auch die Frage nach Auswirkungen eines
Hochwassers stellen. Burmeister: „Was passiert, wenn es zu einem Hochwasser kommt, das von der Dimension über einem hundertjährigen Hochwasser liegt?“
Leitungen offensichtlich nicht dicht
In der Vergangenheit habe sich gezeigt, dass unten aber mehr ankomme, obwohl Holcim nicht mehr als 20 Liter pro Sekunde ableiten dürfe. Ganz offensichtlich seien
die Leitungen nicht mehr dicht.
Ein weiterer Punkt seien die Abbauböschungen und Rekultivierungen. Die Gemeinde hat das Steinbruchgelände lediglich an Holcim verpachtet. Wenn das Abbaugebiet
erschöpft ist, gehe es zurück an die Gemeinde, führte Dr. Thomas Burmeister aus. Dann gebe es möglicherweise hohe Steinböschungen und es drohe Steinschlag. Für die Gemeinde entstünden teure
zusätzliche Verkehrssicherungsmaßnahmen. Man müsse schauen, dass man das Gelände in einem angemessenen Zustand zurückbekomme.
Keine Konfrontationshaltung
Man verfolge seitens der Gemeinde keineswegs eine Konfrontationshaltung gegenüber Holcim, so Burmeister, „aber wir werden sachgerecht die Interessen der Gemeinde
schützen.“
Der Gemeinderat beschloss, mit diesen insgesamt acht Punkten ins wasserrechtliche Verfahren zu gehen.
Scoping-Verfahren
Am kommenden Dienstag, 31. Oktober, findet der Scoping-Termin zum Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis zum weiteren Betrieb der bestehenden
Sedimentations- und Versickerungsbecken im Kalksteinbruch auf dem Plettenberg und zur Ableitung des gesammelten Niederschlagwassers in den Waldhausbach – Gemarkung Dotternhausen, Steinbruch
Plettenberg statt. Beginn ist um 10 Uhr im Sitzungssaal des Landratsamts in Balingen.
Autor: Daniel Seeburger
Quelle: zak
24.09.2022
Petition an Chris Kühn überreicht
Grüne - Staatssekretär wandert über den Plettenberg
Dotternhausen. Auf dem Plettenberg endete die Sommertour von Staatssekretär Chris Kühn (Grüne) im Zollernalbkreis.
Kreisrat und Aktivist Hans Edelmann übernahm die Führung und zeigte auf einer Karte die Wasserquellen rund um den Plettenberg auf. Insgesamt werden rund 150 000 Kubikmeter
Trinkwasser aus den Quellen in Dormettingen, Dotternhausen, Ratshausen
und Hausen entnommen. Bei der Umsetzung des Kalksteinabbaus in der geplante Süderweiterung seien diese Quellen in Gefahr. Die Forderung der Natur und Umweltschutzverbände ist daher, das geplante
Rohstoffsicherheitsgebiet, in ein Naturschutzgebiet umzuwandeln.
Siegfried Rall von der NUZ übergab eine Petition an die Bundesumweltministerin Steffi Lembke. Die Forderung ist ein umgehender Einbau von SCR-Filteranlagen im Holcim-Zementwerk. Auch der Nabu übergab Stellungnahmen zum Artenschutz und Trinkwasserschutz.
Bei der Wanderung erklärte Paul Dannecker die Artenvielfalt auf dem Plettenberg. Auf der Südfläche brüteten mehr als 20 schützenswerte Vogelarten. Im Gesamten seien über 60
Vogelarten registriert worden. Es gebe auch eine Population von Schmetterlingen. Nach Kriterien des Naturschutzrechts sei die Freigabe des Geländes für den Kalksteinabbau hoch problematisch. Auf
dem Plettenberg wurden auch Siedlungsreste von Alamannen und Kelten gefunden. In der Plettenberghütte beklagte Beate
Zöld vom Aktionsbündnis »Zement« die Ausnahmegenehmigungen für das Zementwerk durch das Regierungspräsidium.
Oliver Otte von den Balinger Grünen unterrichtete den Staatssekretär über das geplante KSK-Gelände Waldhof und wie unzufrieden die Grünen vorort mit der Umsetzung und Transparenz der
Planung sind. Kühn versprach einen weiteren Besuch und Antworten
auf die Fragen: »Wir haben das gleiche Ziel, mehr Klima und Artenschutz und eine lebenswerte Heimat für unsere Kinder.«
Quelle: schwabo
https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/860946/15
22.09.2022
Streit um Nabu-Gutachten Dotternhausener Räte verschnupft über Prozedere
Bernd Visel 22.09.2022 - 15:32 Uhr
Das vom Nabu beantragte und von der Gemeinde beauftragten Gutachten zur Flora und Fauna auf dem Plettenberg ist im Dotternhauser Gemeinderat auf Kritik gestoßen.
Dotternhausen - Das vom Nabu beantragte "floristisch-vegetationskundliche" Gutachten zum Offenland der Plettenberg-Hochfläche liegt nun vor und ist in der Sitzung des Dotternhausener Gemeinderats vorgestellt worden. Gegen das Ergebnis des Gutachtens gibt es keine Einwände.
Kritik wurde daran geübt, wie das Gutachten zustande gekommen ist. Ilse Ringwald, Elisabeth Menholz und Axel Simonis monierten, dass eine Begehung des Geländes schon im Mai und Juni stattgefunden hatte, also bevor der Gemeinderat dieses in Auftrag gegeben habe. "Das ist schon vorher in der Schublade gelegen." Das sei nicht seriös, so Menholz. Simonis ging weiter: "Wir haben die Katze gleich mehrfach im Sack gekauft." Der Bürger müsse das Gefühl haben, er sei "für dumm verkauft worden".
Richtig wäre es gewesen, wenn die Initiatoren schon vor der Vergabe durch den Gemeinderat bekannt hätten, dass dieses schon vorhanden sei: "Das Gutachten ist zu schnell und schlecht gemacht."
"Berg ist schützenswert"
Menholz führte zudem aus, dass aus dem Gutachten nicht mehr herauszulesen sei als aus dem vorhandenen Ökokonzept. "Dass der Plettenberg schützenswert ist, wissen wir. Aber es gibt auch Verträge mit Holcim."
Georg von Cotta und Wolfgang Wochner hingegen verteidigten das Zustandekommen der Arbeit. Edgar Uttenweiler gab zu Protokoll, dass die Art, wie das Gutachten gemacht worden sei, zwar komisch sei, aber: "Das Ergebnis ist wichtig."
Auf Nachfrage von Menholz versicherte Bürgermeisterin Marion Maier, dass die veranschlagten Kosten für das Gutachten eingehalten worden seien.
Heide in gutem Zustand
Ilse Ringwald, die auch Vorsitzende des Albvereins Dotternhausen ist, hatte sich zuvor über die Aussage im Gutachten gefreut, dass sich die Wacholderheide auf dem Berg in einem guten Zustand befinde. Grund dafür seien die Pflegemaßnahmen, die unter anderem vom Albverein, von der Gemeinde und Holcim ausgeführt würden.
In diesem Zusammenhang erinnerte Ringwald jedoch daran, dass 2017 zwei Anzeigen gegen die Verantwortlichen der Pflegemaßnahmen, die in Zusammenarbeit mit dem Naturschutz durchgeführt wurden, erstattet worden seien.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
21.07.2022
Plettenberg Dotternhausen
Gemeinderat will alles über Artenvielfalt erfahren
Dass der Plettenberg eine reichhaltige Fauna und Flora hat, ist für die Dotternhausener Gemeinderäte unbestritten. Wie groß die Artenvielfalt aber tatsächlich ist, soll ein Gutachten aufzeigen, das sie am Mittwoch in Auftrag gaben.
Dotternhausen - Der Gemeinderat befasste sich auf Initiative des NABU Oberes Schlichemtal mit diesem Thema. Die Gemeinde war in einem Schreiben um Unterstützung gebeten, gerade diese Artenvielfalt auf dem Plettenberg zu dokumentieren, und zwar im Vorranggebiet Rohstoffsicherung, das zwischen der geplanten Süderweiterung und dem Plettenkeller liegt. Der NABU regte ein Gutachten an, das ein Experte für rund 2700 Euro übernehmen könnte; dieser wurde gleich präsentiert.
Viele geschützte Arten
Sprecher Hans Edelmann begründete den Antrag unter anderem damit, dass dokumentiert werden soll, "was vorhanden ist". Schon jetzt sei bekannt, dass auf rund 50
Hektar 65 Vogelarten zu finden seien, 24 davon geschützt, und rund 30 geschützte Pflanzenarten. Es könnten weitere Arten gefunden werden, von denen noch nichts bekannt sei.
Das Gutachten könnte auch dabei helfen, das Vorranggebiet in ein Naturschutzgebiet zu überführen, was der NABU anstrebe. Dieser habe sich zuvor überlegt, selbst die
Dokumentation zu veranlassen. Doch mit der Gemeinde als Auftraggeber bekäme das Gutachten einen neutralen Anstrich. Edelmann betonte, dass der NABU das Ergebnis auf jeden Fall "ergebnisoffen"
akzeptieren werde.
Wolfgang Wochner, der die erkrankte Bürgermeisterin Marion Maier vertrat, eröffnete die Diskussion und bezeichnete das Gutachten als Möglichkeit zu erfahren, was
Schützenswertes da ist. "Dann wissen wir,worüber wir reden", um dann eventuell weitere Überlegen anstellen zu können, so Wochner.
Antrag abgelehnt
Anders sah es Elisabeth Menholz, die darauf verwies, dass 2020 bereits das Ö:Konzept erstellt worden sei, in dem alles drin stehe, was der NABU aufgezeigt habe. Sie
warnte davor, auf das Kappen des Vorranggebiets hinzuarbeiten. Darüber müsse man sich grundsätzlich unterhalten.
Diese Meinung vertrat auch Simone Menne. Denn es stünden "Dinge" hinter einer Entscheidung pro Gutachten, "die wir klären müssen". Es müsse klar sein, wie die
Gemeinde agieren soll, wenn das Ergebnis vorliegt. Sie schlug daher vor, eine Entscheidung zu vertagen, was aber knapp abgelehnt wurde. Und Axel Simonis zeigte sich skeptisch, "weil wir den
Gutachter nicht kennen" und eventuell eine "Katze im Sack" erhalten.
Kein "Totengräber"
Ein Fürsprecher für eine Auftragsvergabe war Georg von Cotta, für den es sinnvoll ist zu wissen, "was man hat". Dies könnte auch nützen bei kommenden Verhandlungen
mit Holcim. Da seiner Ansicht nach die Süderweiterung "durch" sei, sei es die vielleicht letzte Chance für eine Dokumentation. Auch Edgar Uttenweiler sprach sich für eine Dokumentation aus, um
nachfolgenden Generationen die Pflanzen- und Tierwelt auf dem Plettenberg aufzuzeigen.
Schließlich betonte Otto Scherer, dass eine Gutachten-Vergabe "keine Entscheidung für oder gegen Holcim ist". Die Gemeinde sei aber auf ein neutrales Gutachten
angewiesen, um zu wissen, wie es auf dem Plettenberg aussieht. Damit sei noch keine Entscheidung gefallen, wie es weitergeht. Aber er wolle später einmal nicht als "Totengräber des Plettenbergs"
bezeichnet werden.
Autor: Detlev Hauser
Quelle: schwabo
21.97.2022
Schutz der Rest-Hochfläche auf dem Plettenberg: Gemeinde Dotternhausen gibt Gutachten in Auftrag
Die Gemeinde Dotternhausen wird ein Gutachten in Auftrag geben, um das so genannte Vorranggebiet Rohstoffsicherung Regionalplan (VGR) auf dem Plettenberg zu
untersuchen. Das beschlossen die Räte in der jüngsten Gemeinderatssitzung.
Die Bitte um Unterstützung kam vom NABU Oberes Schlichemtal. Vertreter des Umweltorganisation stellten das VGR in der Gemeinderatssitzung vor und verwiesen darauf,
dass die rund zehn Hektar umfassende Fläche schützenswert ist.
Es grenzt direkt an die von Holcim geplante Süderweiterung des Kalksteinbruchs an, die 8,7 Hektar umfasst. Das Gebiet, das nun untersucht werden soll, wurde zu
einem so genannten Vorranggebiet Rohstoffsicherung klassiert, nachdem das Landratsamt das Landschaftsschutzgebiet Plettenberg-Hochfläche aufgehoben hat.
Antrag positiv beschieden
Ein entsprechendes Gutachten könne lediglich von der Gemeinde in Auftrag gegeben werden, hieß es in der Sitzung. Man habe den Antrag positiv beschieden, erklärte
Bürgermeister-Stellvertreter Wolfgang Wochner. „Dotternhausen wird das Gutachten in Auftrag geben und das Ergebnis veröffentlichen“, so Wochner. „Wir sind es unseren Nachkommen schuldig“,
erklärte er. Die Kosten bezifferte Wochner auf rund 2500 Euro.
Über die Ausführungen des NABU Oberes Schlichemtal wurden in der Sitzung rege diskutiert. Letztlich stimmten sechs Räte für die Unterstützung des Antrags, drei
waren dagegen, ein Gemeinderat enthielt sich der Stimme.
Autor: Daniel Seeburger
Quelle: zak
19.07.2022
NABU kämpft für Schutz der Rest-Hochfläche auf dem Plettenberg und hofft auf Gemeinde Dotternhausen
Der Naturschutzbund Oberes Schlichemtal erhofft sich Unterstützung von der Gemeinde Dotternhausen. Man solle doch von der Kommune aus ein Gutachten in
Auftrag geben, um das so genannte Vorranggebiet Rohstoffsicherung Regionalplan (VGR) unter Schutz zu stellen. Am Mittwoch, 20. Juli, berät der Gemeinderat über den Antrag. Beginn der Sitzung im
Rathaus ist um 19 Uhr.
Es ist eine Idylle. Fast unmittelbar hinter der Hütte auf dem Plettenberg beginnt das Vorranggebiet Rohstoffsicherung Regionalplan (VGR), wie die Wiesenfläche auf Amtsdeutsch heißt. Zahlreiche Blumen und Gräser wachsen dort. Es wimmelt von verschiedenen Käfern und Schmetterlingen. Vögel suchen Schutz im hohen Gras und flattern auf, wenn sie gestört werden. Vereinzelt stehen Bäume und Sträucher. Es ist die typische Alblandschaft, wie sie in unserer Region nur noch selten gefunden wird. Und immer wieder junge Silberdisteln, die noch nicht silbern sondern grün sind – eine der charakteristischen Pflanzen der Schwäbischen Alb.
Fast zehn Hektar Fläche
Knapp zehn Hektar umfasst dieses VGR. Es schließt sich direkt an die von Holcim geplante Süderweiterung an, die 8,7 Hektar umfasst. Der Regionalverband hat dieses an die Süderweiterung grenzendes
Gebiet zu einem Vorranggebiet Rohstoffsicherung klassiert, nachdem das Landratsamt das Landschaftsschutzgebiet Plettenberg-Hochfläche aufgehoben hat. An dieses VGR schließt sich dann das
Naturschutzgebiet Plettenkeller an, das über die Abbruchkanten hinaus reicht.
Der Naturschutzbund Oberes Schlichemtal (NABU) befürchtet nun, dass das Zementunternehmen Holcim das Rohstoffsicherungsgebiet über kurz oder lang in ein Abbaugebiet für Kalkstein umwandeln
möchte. Das ist in den Augen der regionalen Naturschützer allerdings äußerst bedenklich. „Dieses Gebiet ist eine der letzten Flächen knapp an der 1000-Meter-Höhenmarke, in der eine
außergewöhnliche und schützenswerte Fauna und Flora vorhanden ist“, heißt es im Antrag, der am Mittwochabend beraten wird.
Neutrales Gutachten
Ziel des NABU ist es nun, das VGR-Gebiet als Naturschutzgebiet auszuweisen. Dazu erhofft man sich die Unterstützung der Gemeinde. Der Regionalverband müsse in einem ersten Schritt seine
Entscheidung von 2018 zurücknehmen. Damit dies geschehen kann, müsse dem Regionalverband ein neutrales Gutachten vorgelegt werden, das die Wertigkeit des Gebiets im Sinne des Naturschutzes
untermauere, heißt es seitens der Naturschützer.
Bisher gebe es zwar entsprechende Gutachten, die vom Landratsamt in Auftrag gegeben worden sind. Diese konzentrierten sich allerdings nur auf den mittleren und nördlichen Teil der Süderweiterung
sowie eine punktuelle gutachterliche Stellungnahme aus der Mitte der geplanten Süderweiterung. Vom VGR selbst lägen lediglich Kartierungen von der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(LUBW) vor, führt der NABU aus, die allerdings nicht mehr aktuell seien.
Nur Gemeinde kann Gutachter beauftragen
Nun bittet der NABU Oberes Schlichemtal die Gemeinde Dotternhausen darum, dem Büro GöLF einen Auftrag zur Erstellung eines Gutachtens über das VGR zu erteilen, indem auf die „naturschutzfachliche
Bedeutung des ausgewiesenen Rohstoffsicherungsgebietes auf dem Plettenberg“ explizit eingegangen wird. Dabei stellt der NABU unmissverständlich klar: „Die Erkenntnisse und Folgerungen von GöLF
würden wir als Naturschutzbund Oberes Schlichemtal ergebnisoffen akzeptieren.“
In der Sitzungsbeilage des Gemeinderats wird darauf hingewiesen, dass nur die Gemeinde Dotternhausen ein solches Gutachten auf eigene Kosten in Auftrag geben kann.
NUZ will Berufung überprüfen lassen
Während der NABU auf die Mithilfe der Gemeinde hofft, appelliert der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) in einer ganz anderen Sache an seine Mitglieder. Siegfried Rall vom NUZ
hatte erst kürzlich keinen Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen. Er klagte gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für das Zementwerk in Dotternhausen zum dauerhaften Einsatz
von Glasabfällen als Ersatzrohstoff in der Zementklinkerproduktion.
Der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer schreibt in diesem Zusammenhang von einer „unglaublich fehlerhaften Entscheidung des VG.“ Dabei ging es vor allem um den Drittschutz, den Rall für sich
reklamiert, den das Gericht aber in diesem Fall nicht für gegeben ansah. Gleichzeitig ließ das Gericht keine Berufung vor der nächsthöheren Instanz zu. Gleichwohl besteht aber die Möglichkeit,
der Tatsachen- und Rechtsprüfung vor dem Verwaltungsgerichtshof. Dort wird geprüft, ob die Zulassung der Berufung doch rechtmäßig ist.
Streitwert liegt bei 40.000 Euro
Gleichzeitig wurde der Streitwert auf 40.000 Euro erhöht. Diese Mittel muss nun Siegfried Rall beziehungsweise der NUZ aufbringen, um eine mögliche Berufung überprüfen lassen zu können.
Autor: Daniel Seeburger
Quelle: zak
18.06.2022
Ein genialer Ort für Groß und Klein
BW von oben - Ein Gelände im Wandel der Zeit: SchieferErlebnis in
Dormettingen bietet für jeden etwas
Eine Landschaft verändert sich: vom Ackerland über ein Abbaugebiet für Ölschiefer bis hin zu einem Erlebnispark für Jung und Alt.
Dormettingen Der Natur- und Freizeitpark »SchieferErlebnis Dormettingen« ist am 6. Juli 2014 eröffnet worden. Er wurde gemeinsam von der Gemeinde Dormettingen und der Firma Holcim Süddeutschland GmbH zwischen dem Zementwerk und der Gemeinde erstellt.
Auf der zehn Hektar großen Fläche wird die frühere und heutige Nutzung des Rohstoffs Ölschiefer sowie seine besondere Bedeutung in der Region für alle Besucher erlebbar gemacht.
Zuvor hatte dort die Firma Holcim über lange Jahre Ölschiefer abgebaut. Dann entstand die Idee, das Gelände nicht
wieder vollständig zu verfüllen und zu rekultivieren, sondern auf einem Teil des Areals einen Erlebnispark zu gestalten. Das
Herzstück der Anlage ist der Schiefersee, in dem das Baden allerdings nicht erlaubt ist. Bei schönem Wetter können es sich die Besucher auf der großen
Sonnenterrasse des Restaurants Schieferhaus bequem machen und sich mit regionalen Spezialitäten verwöhnen lassen.
Ganz einfach und kostenlos können Kinder und Erwachsene im extra von Holcim laufend bereitgestellten Ölschiefer auf dem Klopfplatz nach 180 Millionen Jahre alten Ammoniten und anderen Fossilien suchen und mit nach Hause nehmen.
Regelmäßig ist auch ein Präparator vor Ort. Er berät die Parkbesucher und verwandelt besondere Fundstücke in
einen
dauerhaften Schatz.
Die kleinen Besucher können sich zudem auf einem besonderen »Bergbau-Spielplatz« mit zwei Klettertürmen austoben.
Ein kleiner Rundgang gibt Einblicke in Themen wie Geologie und Ökologie, Rohstoffe und vieles mehr. Eine Freilichtbühne und ein großes Open-Air-Gelände sind der ideale Ort für Konzerte, Theater, Kino und vieles mehr.
Auf dem SchieferErlebnis-Weg mit Erinnerungspfad (der Rundweg ist 2,8 Kilometer lang) wird die
dunkle
Seite des Ölschiefers – die mit unsäglichem Leid verbundene Nutzung während der NS-Zeit unter dem Deckmantel »Unternehmen
Wüste« – aufgearbeitet.
Der Eintritt in den SchieferErlebnis-Park ist kostenlos. Die Öffnungszeiten: Montag und Dienstag ist geschlossen.
Mittwoch und Donnerstag ist von 11.30 bis 22 Uhr geöffnet, Freitag und Samstag von 11.30 bis 24 Uhr und am
Sonntag von 11 bis 22 Uhr. Der Schieferpark befindet sich am Dormettinger Ortseingang aus Richtung Dotternhausen
kommend.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://zeitung.schwarzwaelder-bote.de/webreader-v3/index.html#/842078/14
24.05.2022
Plettenberg Dotternhausen: Holcim baut Kalkstein ab
Bernd Visel 24.05.2022 - 15:37 Uhr
Seit 1908 wird auf dem Plettenberg Kalkstein für die Zementproduktion abgebaut. Holcim will den Steinbruch erweitern. Das Genehmigungsverfahren läuft.
Dotternhausen - Der Plettenberg steht seit Jahren in der Diskussion, weil Holcim den Kalksteinbruch erweitern will. Abgebaut wird auf dem
Dotternhausener Hausberg aber schon seit 1908. Der Kalkstein wird zur Zementproduktion gewonnen. Das Gestein vom Plettenberg wurde bis in die 1920er-Jahre in die Balinger Cementfabrik
transportiert.
1939 wurde in Dotternhausen das Portlandzementwerk Rudolf Rohrbach KG erbaut, das den Steinbruch übernahm und den Kalksteinabbau wieder
aufnahm. 2004 übernahm Holcim sämtliche Anteile der Rohrbach Zement GmbH & Co. und betreibt neben dem Steinbruch auch Abbaustätten für Ölschiefer in der Region für das Zementwerk.
Eine Million Tonnen pro Jahr
Rund eine Million Tonnen Kalkstein pro Jahr werden laut Holcim aus dem Weißen Jura geholt und mit der 2,3 Kilometer langen Materialseilbahn, die seit 1942 besteht,
vom Berg ins Zementwerk transportiert. Der Abbau des Kalksteins erfolgt auf drei Sohlen, jede ist etwa 20 Meter mächtig. Die fertig abgebauten Teile des Steinbruchs werden von Holcim
rekultiviert, Schafherden sollen eine Verbuschung verhindern, um die Flora auf dem Berg langfristig zu erhalten. An den Steilhängen und Kanten des Steinbruches wurden im Rahmen der Rekultivierung
etwa 1000 junge Bäume gepflanzt, um einen naturnahen Bergwald zu schaffen. Auf den Hochflächen gibt es Wacholderheiden, auch seltene Vögel wie die Heidelerche sind anzutreffen.
Funkturm seit 1980
Die Deutsche Funkturm GmbH, Tochtergesellschaft der Deutsche Telekom AG betreibt auf der Nordspitze des Plettenbergplateaus seit 1980 einen 158 Meter hohen
Fernmeldeturm. Auf der anderen Steinbruchseite steht die Hütte des Albvereins, die am Wochenende bewirtet ist. Der Grill- und Spielplatz zieht viele Ausflügler und Wanderer mit Kindern
an.
Genehmigungsverfahren läuft
Seit Jahren setzt sich der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) für den Schutz des Dotternhausener Hausbergs ein, auf dem geschützte Pflanzen- und
Tierarten vorkommen – wie etwa die Heidelerche. Gemeinsam mit Naturschutzverbänden wird gegen die geplante Erweiterung des Steinbruchs gekämpft. Holcim wollte den Bruch zunächst um rund 18 Hektar
in südlicher Richtung erweitern; das Landratsamt genehmigte zunächst nur rund neun Hektar. Das Genehmigungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, weil Holcim offenbar noch nicht alle dafür
nötigen Unterlagen geliefert hat.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
29.12.2021
»Feuer und Flamme« für den Plettenberg
Natur - Rund 50 Aktivisten demonstrieren gegen weiteren Kalkstein-Abbau durch Holcim / »Shuttle-Busse« werden eingesetzt
Mit einer Lichterkette für den Erhalt des Plettenbergs: Etwas mehr als 50 Aktivisten sind am Dienstag dem Aufruf des Bündnisses Zement Zollernalb-Tübingen-Reutlingen gefolgt und haben auf dem Berg bei Wind und Regen ein Zeichen gegen den weiteren Kalksteinabbau und gegen Holcim gesetzt.
Dotternhausen Das Bündnis und der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) legten dar, dass der Raubbau an der Natur ohne Rücksicht weitergehe. Im kommenden Jahr werde das Landratsamt Balingen über die von Holcim beantragte Süderweiterung entscheiden. Die Aktivisten meinen: »Es reicht: Stoppt die weitere Zerstörung des Naherholungsgebiets Plettenberg mit seiner schützenswerten Natur und Landschaft.« Die Demonstranten skandierten »Holcim-Zement. Klimaziel verpennt« und »Wir sind hier, wir sind laut, weil Holcim die Luft versaut und uns den Hausberg klaut.«
Die Teilnehmer waren in einem Art Sternmarsch auf den Plettenberg gewandert oder wurden mit Shuttle-Bussen hinaufgefahren. Das Landratsamt erteilte Ausnahme-genehmigungen, da die Bergzufahrt gesperrt ist. Von der Plettenberghütte wanderte man zum Aussichtspunkt, »um von dort weit sichtbar ins ganze Land hinaus eine Lichterkette erstrahlen zu lassen«. Da Fackeln verboten waren, baten die Veranstalter darum, »batteriegetriebene Leuchtmittel – etwa große Taschenlampen« mitzubringen.
»Nur wenn sich die Bürger von Hausen am Tann, Ratshausen, Schömberg, Weilen unter den Rinnen, Dotternhausen, Dormettingen und aus den Balinger Stadtteilen gegen den Abbau auf dem Plettenberg und die enormen Emissionen aus dem Zementwerk auflehnen, werden wir gemeinsam etwas erreichen und die Politiker zum Handeln bewegen«, hieß es.
Beate Zöld vom Aktionsbündnis forderte zum Kampf gegen den übermächtigen Konzern auf, um das Juwel Plettenberg zu erhalten und für »unsere Werte und Heimat einzustehen«. Holcim sorge durch das Zementwerk für eine schleichende Umweltvergiftung: »Das ist ein Skandal.« Die Regierung müsse dafür sorgen, dass Holcim moderne Filter einbauen müsse. Gefordert wurden zudem eine Umweltverträglichkeitsprüfung und eine Gemeinwohlbilanz. Zöld erinnerte daran, dass die Balinger Kulisse nun früher fallen solle als geplant. 34 Widersprüche seien gegen die geänderte Abbauplanung eingegangen. Angeprangert wurde das weltweite Agieren von Holcim in Sachen Menschenrechte und Umweltzerstörung.
Der Verein NUZ verwies darauf, dass am 19. Januar in Sigmaringen eine weitere Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht erfolge, bei der es um die Frage der Verbrennung von Glasabfällen im Zementwerk geht. »Wir dürfen keine Sondermüllverbrennungsanlage ohne geeignete Filteranlagen zulassen«, wurde betont. Und weiter: Giftmüll oder giftverseuchte Ersatzrohstoffe wie Altglasreste oder Gießereisand gehörten nicht in Zementwerke, die über keine speziellen Reinigungsanlagen verfügten.
In diesem Zusammenhang kritisierte der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer, dass das Regierungspräsidium Tübingen und Holcim nach wie vor die Emissionen aus den Jahren 2018 und 2019 mit Halbstundenzeitbezug nicht offenlegen wollten. Eine Klage hierzu liege seit Monaten beim Verwaltungsgericht Sigmaringen vor.
Das Landratsamt hatte für die Kundgebung Auflagen erlassen, unter anderem hinsichtlich des zeitlichen Verlaufs der Versammlung sowie des Versammlungsbereichs. Die geltenden Corona-Bestimmung mussten eingehalten werden.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/805000/13
28.12.2021
Lichterkette gegen Holcim: 50 Taschenlampen leuchten auf dem Plettenberg in Dotternhausen
Kalt war’s, gestürmt hat’s und geregnet gleich dazu. Vom Wetter allerdings ließen sich die Teilnehmer der Lichterkette gegen Holcim, die am Dienstagabend auf dem Plettenberg stattfand, nicht abhalten. Rund 50 Demonstranten waren gekommen. Organisiert wurde die Demo vom Aktionsbündnis Zement Zollernalb-Tübingen-Reutlingen.
Die Demonstration war ordnungsgemäß angemeldet, verlief völlig friedlich und ohne Zwischenfälle. Sowohl ein Vertreter des Ordnungsamts des Landratsamts als auch mehrere Polizeibeamte zeigten vor Ort Präsenz.
Die Veranstalter hatten für die Lichterkette und Lichterdemo, unter diesen Bezeichnungen firmierte die Versammlung, einige Auflagen erhalten, die sämtliche auch eingehalten wurden. So war die Zufahrt auf den Plettenberg für Fahrzeuge gesperrt. Dafür durften Shuttle-Busse eingesetzt werden. Auf dem Berg waren keine Fackeln erlaubt, die Demonstranten brachten dafür Taschenlampen mit.
Sicherheit wurde groß geschrieben
Gerade um die Sicherheit der Demonstrationsteilnehmer war man im Vorfeld besorgt. Denn der Weg ging von der Plettenberghütte zum Aussichtspunkt. Dort sollte es dann eine Lichterkette geben. Aber
gerade dort ist eine ungesicherte Steilwand. Insbesondere bei Windböen und großer Dunkelheit kann das ziemlich gefährlich werden. Es war zwar dunkel und auch der Wind wehte heftig – die Lage war
aber immer überschaubar, die Kundgebung fand dann auch mehrere Meter von der Hangkante entfernt statt.
Gekommen waren Demonstranten aus den umliegenden Gemeinden, vor allem aus Dotternhausen, Hausen am Tann und Ratshausen, aber auch aus den Nachbarlandkreisen Tübingen und Reutlingen.
Alt und Jung vereint unterwegs
Bei Einbruch der Dämmerung setzte sich der Demonstrationszug in Gang. Bei heftigem Wind und Regen ging es die rund 500 Meter zum Aussichtspunkt, der direkt am Kalksteinbruch von Holcim liegt. Gut
beschirmt, mit Regenmänteln und festem Schuhwerk, waren vom Kind bis zum 80-jährigen Rentner alle Altersgruppen vertreten. Darunter auch Bernd Effinger, Norbert Majer und Siegfried Rall vom
Verein für Natur und Umwelt Zollernalb (NUZ)
Am Ziel angelangt, ergriff Beate Zöld vom Aktionsbündnis Zement Zollernalb-Tübingen-Reutlingen das Wort. Die Dotternhausenerin bedankte sich bei allen Gruppen, die auf dem Plettenberg vertreten waren, darunter Attac, Ende Gelände, Zak hoch drei, Fridays for future oder Health for future „und bei allen, die nicht müde werden, für ihre Moral und ihre Werte, ihre Gesundheit und ihre Heimat einzustehen“.
Kritik an Filteranlagen
Beate Zöld kritisierte, dass im Zementwerk in Dotternhausen trotz veralteter Filteranlagen Müll und Sondermüll verbrannt werden dürfe. Die Menschen in Dotternhausen und der Region Neckar-Alb
seien einer schleichenden Vergiftung ausgesetzt. „Das ist ein echter Umweltskandal, der endlich angemessen angegangen werden muss“, führte Beate Zöld aus.
„Es muss endlich Schluss sein mit Ausnahmen für die Zementindustrie“, sagte die Rednerin. Man fordere, dass umgehend eine Umweltverträglichkeitsprüfung für Holcim erstellt
werde. Dazu müssten umgehend „die aktuellsten und effektivsten Filter“ eingebaut werden. Zudem müsse eine Gemeinwohlbilanz erstellt werden, „damit Geben und Nehmen wieder in Einklang gebracht
wird“.
Süderweiterung und Heidelerche
Man sei auf dem Plettenberg, weil Holcim hier durch den Kalksteinabbau ein europäisches Landschafts- und Naturschutzgebiet zerstöre. Die Heidelerche sei der Schlüssel für die Süderweiterung
geworden, führte Beate Zöld aus, und forderte die Demonstranten dazu auf, diese Tierart zu schützen und zwischen Februar bis August auf dieser Fläche die Hunde an die Leine zu nehmen.
Die Rednerin wies auf „selbst bestellte und selbst bezahlte Gutachten“ zur Süderweiterung hin, „die teilweise gravierende Mängel aufgezeigt haben“. Sie verwies auf die
Tatsache, dass Holcim auch innerhalb von zwei Jahren für die Genehmigung der Süderweiterung des Steinbruchs notwendige Unterlagen zum Artenschutz nicht beim Landratsamt eingereicht habe.
La-ola-Welle mit Taschenlampen
„Wir Menschen haben das Gefühl, dass der Holcim-Konzern machen kann, was er will“, so Zöld. Das Regierungspräsidium lege geltendes Recht immer zu Gunsten des Konzerns aus, erklärte die
Aktivistin.
Nach der Rede positionierten sich die Demonstranten in einer Reihe an der Abbruchkante des Bergs und ließen mit einer La-ola-Welle ihre Taschenlampen ins Tal leuchten. Ob man den Lichterschein dort allerdings gesehen hat, ist fraglich. Denn wenn auch die Wolkendecke kurz aufriss, so gab es doch noch genug Nebelschwaden, die den Blick auf Dotternhausen und Schömberg versperrten.
24.12.2021
Lichter-Demo auf dem Plettenberg
Umwelt - NUZ und Aktionsbündnis zeigen Flagge
Dotternhausen
»Zur Erhaltung des Rest-Plettenberges« findet am Dienstag, 28. Dezember, ab 16 Uhr auf dem Plettenberg ab der Plettenberghütte eine »Lichter-Demo« statt. Veranstalter sind der Verein NUZ und das »Aktionsbündnis Zement« Tübingen/Reutlingen.Darin sind unter anderem die Organisationen »attac«, Fridays for Future Tübingen, Architects for Future, ZAK hoch 3 und Health for Future tätig.
Die Demonstranten wollen von der Plettenberghütte zum Aussichtspunkt wandern, um von dort weit sichtbar ins ganze Land hinaus eine Lichterkette erstrahlen zu lassen.
Da Fackeln verboten sind, ist das Mitbringen von batteriegetriebenen Leuchtmitteln (große Taschenlampen), Warnwesten und wetterfester Kleidung und Schuhwerk erwünscht. Ebenfalls sollte jeder seine Getränke selbst mitbringen. Weil die Zufahrt auf den Plettenberg gesperrt ist, wurde ein Shuttledienst ab dem neuen Sportplatz ab etwa 15.30 Uhr ortspolizeilich erlaubt. Die Veranstalter empfehlen, am besten zeitig von allen Seiten in einem Art Sternmarsch auf den Berg zu wandern, um pünktlich gegen 16 Uhr bei der Plettenberghütte zu sein.
Die erste Aktion, vor mehr als sechs Jahren, war eine Sternwanderung der BI Schömberg, die laut Norbert Majer,
dem
NUZ-Vorsitzenden, guten Zulauf hatte. Sein Appell: »Bitte kommt alle, wenn ihr den Plettenberg und seine noch vorhandene
Einmaligkeit und Natur liebt.«
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/804486/15
15.09.2021
15.09.2021
NUZ fordert Auskünfte und Akteneinsicht beim Regierungspräsidium
Natur - Norbert Majer fühlt sich als Einsprecher im Steinbruch-Verfahren durch Entscheidung der Behörde in seinen Rechten verletzt
Dotternhausen. Der Vorsitzende des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), Norbert Majer, hat als Einsprecher im Verfahren zur Erweiterung des Plettenberg-Steinbruchs erneut weitere Auskünfte vom Regierungspräsidium Tübingen (RP) eingefordert. Weil das RP am 12. August das Landratsamt zur Wiederaufnahme des Verfahrens verpflichtet habe, sei er eventuell in seinen Rechten verletzt, schreibt Majer.
Er verweist darauf, dass die Klagefristen beim Verwaltungsgericht Sigmaringen gegen diesen Bescheid demnächst ablaufen, und bittet daher um Auskünfte und die Übersendung von Unterlagen.
Konkret geht es ihm unter anderem um den Schriftsatz der Widerspruchseinwendungen von Holcim, die zur Aufhebung des Bescheids des LRA führten, um die Aufforderung des Landratsamts an Holcim mit der detaillierten Liste der noch fehlenden Unterlagen sowie die Fristsetzungen an Holcim bis 31. Dezember 2020. Des Weiteren fordert der NUZ-Vorsitzende die Zusendung des von Holcim am 10. Dezember 2020 eingereichten Zeitplans.
Zudem möchte er die Antragsunterlagen zum Nachweis von Ausgleichsflächen für die Heidelerche in Hayingen und die Anträge auf eine Waldumwandlung im Abgebiet der Ostkulisse. Majer: »Nach neuesten Entscheidungen und rechtlichen Erkenntnissen anderer Behörden ist auch für solche Verfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig, da nicht auszuschließen sei, dass erhebliche Eingriffe und Umweltauswirkungen durch die Veränderungen besonders geschützter Bergwaldbereiche bestünden. Dasselbe gilt laut Majer für ein angeblich parallel laufendes Wasserrechtliches Verfahren hinsichtlich der hydrologischen Gutachten.
Außerdem möchte er wissen, ob auch das Land-ratsamt des Zollernalbkreises ein Klagerecht vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen wegen der Aufhebung seines Bescheids durch das RP hat. Majer fragt: »Handelt es sich hier um eine Dienstanweisung, oder ist das LRA vollständig frei in seinen Prüfungen und der Frage, ob wegen veralteter Gutachten ein neues Antragsverfahren notwendig sein wird, falls Holcim an einer Steinbrucherweiterung festhält?«
In seinem Schreiben ans RP geht Majer davon aus, dass »die am bisherigen Verfahren beteiligten Einwender einen Rechtsanspruch auf Aktenein-sicht« hätten, und fragt: »Wie und wann könnte dies geschehen?« Und schließlich will er Auskunft darüber, weshalb das RP im Aufhebungsbescheid auf eine Umweltverträglichkeits-prüfung hinweist, die für dieses Verfahren gar nicht vorliege.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/778422/6
10.09.2021
Dotternhausen:Neue Entwicklung im Zement-Skandal von Holcim
Wen schützt eigentlich das Regierungspräsidium Tübingen?
Mitten in der Sommerpause landete das Regierungspräsidium Tübingen (RP) einen Überraschungs-Coup: Es hob die Entscheidung des Landratsamtes
in Balingen auf, Holcim die Süd-Erweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg zu untersagen.
Nach zweieinhalb Jahre hatte der Schweizer Holcim-Konzern die notwendigen Unterlagen immer noch nicht vollständig eingereicht, um den Abbau des Kalksteins auf dem
Plettenberg zu erreichen. Und das trotz zahlreicher Fristverlängerungen durch die Imissionsschutzbehörde des Landkreises. Da Holcim auch die letzte Frist bis zum Dezember 2020 verstreichen ließ,
lehnte der Landkreis den Antrag endgültig ab.
Jetzt entschied das RP in Tübingen, eine ausführende Behörde der grünschwarzen Landesregierung, dass die Entscheidung des Landratsamts
„rechtswidrig“ gewesen sei. Holcim hätte noch mehr Zeit gegeben werden müssen. Deshalb wies das RP das Landratsamt an, das Genehmigungsverfahren
wieder aufzunehmen und von Holcim die fehlenden Unterlagen einzuholen.
Landrat Günther-Marin Pauli (CDU) empörte sich, dass diese Entscheidung aus seiner Sicht „kaum nachvollziehbar“ ist. Das Landratsamt Balingen
schrieb: „Diese Begründung (des RP) widerspricht deutlich der Rechtsauffassung des Landratsamtes, welches darauf hinweist, dass es klare Regelungen
im Immissionsschutzrecht gibt, wonach eine Ablehnung des Antrags erfolgen soll, sofern ergänzende Unterlagen nach Ablauf einer durch die Behörde gesetzten Frist nicht rechtzeitig vorgelegt werden.“
Wen schützt das Regierungspräsidium?
Inzwischen fragen sich immer mehr Bewohner der Region, welche Rolle das Regierungspräsidium in diesem Umwelt - und Gesundheitsskandal spielt und welche Interessen es schützt. Denn bisher hat es
Holcim für die Verbrennung von gefährlichen Umweltmüll mit seinen Giften, die sich im Boden ablagern und unsere Luft verpesten, unzählige Ausnahmegenehmigungen gegeben. Selbst für die Steigerung
des beschönigend als „Ersatzbrennstoffe“ bezeichneten Mülls von 60 auf künftig 100 Prozent wurde keine Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich der Abgase aus den 40 Jahre alten Filtern
angeordnet.
Inzwischen hat die Flutkatastrophe im Ahrtal viele Bewohner in Hausen und Ratshausen für ein mögliches Hochwasser im Oberen Schlichemtal durch Starkregen und Unwetter
aufgeschreckt. So soll das Auffangbecken auf dem Plettenberg nach Berechnungen des Grünen-Kreistagsmitglieds
Hans Edelmann nicht ausreichend für erwartbare Wassermassen sein.
Das kürzlich gegründete Aktionsbündnis zu Holcim-Dotternhausen plant für den Herbst Aktionen vor dem Regierungspräsidium Tübingen, um den notwendigen Schutz von Mensch und Natur vor
der Gewinngier eines Konzerns einzufordern.
Autor: Dr. Emanuel Peter, Gemeinderat und Kreisrat, „DIE LINKE“, Rottenburg
Quelle: Die Linke, Ortsverband Rottenburg
Mit Genehmigung des Autor veröffentlicht
Vorab-Veröffentlichung:
"Was geht Rottenburg das Holcim-Zementwerk in Dotternhausen an?"
Donnerstag, den 7. Oktober 2021 ab 18.30 im Rottenburger AWO-Heim, St.-Moriz-Platz 7
09.09.2021
Klage gegen RP-Bescheid ist noch offen
Holcim - NUZ will Akteneinsicht zur Süderweiterung des Plettenberg-Steinbruchs
Dotternhausen. Der Verein Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) prüft das weitere Vorgehen, nachdem das Regierungspräsidium (RP) das Landratsamt des Zollernalbkreises
angewiesen hat, das Genehmigungsverfahren für die Süderweiterung des Plettenberg-Steinbruchs wieder aufzunehmen (wir haben berichtet).
Wie der NUZ-Vorsitzende Norbert Majer darlegt, sei »die Rechtslage sehr undurchsichtig«. Klagen gegen den RP-Bescheid könne wohl nur jemand, der in seinen Rechten subjektiv betroffen ist. Dies, so Majer, seien zunächst die Umlandgemeinden und direkten Anlieger – die Gemeinde Dotternhausen allerdings nicht, da diese sich über die Abbauverträge gegenüber Holcim verpflichtet habe.
Akteneinsicht könnten wohl jeder anerkannte Umweltverband oder die Umlandgemeinden fordern, soweit sie Einsprüche
eingelegt haben. Dies gelte wohl auch für die privaten Einsprecher. Majer geht aber davon aus, dass eine vollständige Akteneinsicht nur durch eine Klage zu erreichen sei. Dem Verein NUZ stehe
diese Möglichkeit jedoch nicht offen.
Bei einer weiteren Bearbeitung des Verfahrens oder bei der Genehmigung für die Süderweiterung oder Kulissenänderung durch das Landratsamt würde ein Klagerecht aller Einwender und auch von Holcim weiterhin bestehen. Gleichwohl, so Majer, blieben Fragen offen: »Wir fordern zunächst beim Regierungspräsidium eine gewisse Akteneinsicht bis Freitag, da eventuell bereits am kommenden Montag die Frist auf eine Klage beim Verwaltungsgericht ausläuft.« Auch das Landratsamt prüfe das weitere Vorgehen. Majer: »Die Behörde kann aber wohl gegen das Weisungsrecht des Regierungspräsidiums selbst kaum etwas tun, außer neue Fristen für die Einreichung der vollständigen Unterlagen setzen.«
Autor: Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/776972/4
21.08.2021
NUZ übt Kritik an Tappeser
Holcim - Mit Antwort des Regierungspräsidenten nicht zufrieden
Von Bernd Visel
Dotternhausen. Der Verein für Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) übt Kritik am Tübinger Regierungspräsidenten Klaus Tappeser. Es geht um das Verhalten der Behörde hinsichtlich der Einsprüche gegen die vom Landratsamt genehmigte Abbauänderung im Steinbruch auf dem Plettenberg (wir haben berichtet).
So hat ein NUZ-Mitglied in einem Brief an Tappeser ausführlich begründet, weshalb er seinen Widerspruch zurücknimmt, nachdem das Regierungspräsidium Kostenbescheide bei der
Ablehnung der Widersprüche angedroht hatte. In dem Brief heißt es unter anderem: »Ich fühle mich als demokratischer Bürger in diesem Land verraten«, weil die Interessen internationaler
Großkonzerne über denen der Bevölkerung stünden. Tappeser wird dazu aufgefordert, sich »endlich zum Wohle und der Gesundheit der Bürger einzusetzen«.
Unverständlich für die NUZ ist die Antwort von Tappeser auf diesen Brief. Er schreibt unter anderem: »Als Regierungspräsident ist es meine Aufgabe, Schaden von der gesamten
Bevölkerung abzuwenden, dafür zu sorgen, dass eine Versorgung mit Rohstoffen,
dort, wo sie benötigt werden, möglich ist. Dabei ist es meine Pflicht, mich an Recht und Gesetz zu halten. Dies gilt gleichermaßen für die Bürger als auch für hier ansässige Unternehmen.
«
Und genau da hakt die NUZ ein: Die Antwort von Tappeser sei deshalb so entlarvend, »weil er kein Wort zu seiner Verantwortung für die Gesundheit der Bürger oder auch zum Schutz der Natur und unserer Heimat verliert«. Und weiter: »Das, was nicht gesagt wird, ist oft aufschlussreicher als das Gesagte.« Schließlich, so die NUZ, passe die Antwort von Tappeser genau zur aktuellen Entwicklung. Die NUZ nimmt hier Bezug auf die Entscheidung des Regierungspräsidiums, das sich hinsichtlich der geplanten Süderweiterung des Steinbruchs gegen das Landratsamt entschieden hat, das das Genehmigungsverfahren wegen fehlender Unterlagen ausgesetzt hatte.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/773296/15
20.08.2021
RP stellt klar: Landratsamt hat Holcim bei Plettenberg-Süderweiterung längere Frist zugesagt
Von Daniel Seeburger
Das Landratsamt zeigte sich Anfang der Woche überrascht, dass das Regierungspräsidium (RP) Tübingen dem Widerspruch von Holcim gegen die ablehnende
Entscheidung des Landratsamtes zur Süderweiterung des Plettenbergs vom 14. Januar 2021 stattgegeben hat. Wir haben beim RP nach den Gründen gefragt.
Die Kritik von Landrat Günther-Martin Pauli an der übergeordneten Behörde in Tübingen war deutlich. „Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht – insbesondere vor dem Hintergrund der
mittlerweile längeren Verfahrensdauer und der wiederholten Fristverlängerungen – kaum nachvollziehbar“, führte er aus. Und weiter: „Von einem Weltkonzern kann man erwarten, dass er seine
Hausaufgaben pünktlich macht“.
RP prüft Voraussetzungen
Das Regierungspräsidium bewertet die Angelegenheit etwas anders. Es sei geprüft worden, ob die Voraussetzungen für die Ablehnung des Antrags gegeben sind, so Katrin Rochner,
Pressesprecherin der Behörde. „Dabei wurde festgestellt, dass zwar zunächst eine Frist zum 31. Dezember 2020 gesetzt wurde, im Nachgang allerdings weitere Gespräche mit dem Vorhabenträger
geführt wurden, mit dem Ziel die Vollständigkeit der für das Genehmigungsverfahren erforderlichen Unterlagen herbeizuführen“, heißt es in ihrem Schreiben an den ZOLLERN-ALB-KURIER. Der
Vorhabenträger ist die Firma Holcim.
Der Bevollmächtigte von Holcim habe dem RP Mitte Oktober 2020 mitgeteilt, dass nicht alle ausstehenden Unterlagen dem Landratsamt bis zum 31. Dezember 2020 vorgelegt werden könnten.
„Gleichzeitig schlug der Verfahrensbevollmächtigte der Widerspruchsführerin deshalb vor, das weitere Verfahren in einer Besprechung zu diskutieren und festzulegen. Das Landratsamt ging
auf diese Bitte ein, die gewünschte Besprechung fand sodann am 18. November 2020 im Dienstgebäude des Landratsamts statt.“
Übereinkunft Landratsamt – Holcim
Dort sei man übereingekommen, dass Holcim dem Landratsamt zeitnah einen detaillierten Zeitplan übermittelt, aus dem die einzelnen Schritte zur Abarbeitung der offenen Punkte zu entnehmen
sind. Außerdem solle Holcim ab Mitte Januar 2021 dem Landratsamt regelmäßig Statusberichte über die erfolgten Schritte zusenden.
Als einen möglichen Erörterungstermin zu den Änderungen wurde schließlich der Sommer 2021 anvisiert, eine Entscheidung über den Antrag dann bis 2022.
Besprechung am 18. November 2020
Holcim habe daraufhin am 10. Dezember 2020 dem Landratsamt einen Zeitplan und danach weitere Unterlagen zum Genehmigungsverfahren vorgelegt. Zwar seien nicht alle vom Landratsamt
nachgeforderten Unterlagen bis zur zunächst gesetzten Frist vorgelegt worden. Durch die in der Besprechung am 18. November 2021 vereinbarten Vorgehensweise habe Holcim aber davon ausgehen
können, dass die zunächst gesetzte „Ausschlussfrist“ obsolet ist, heißt es aus dem Regierungspräsidium.
Die Schlussfolgerung der übergeordneten Behörde: „Eine auf diese Fristsetzung gestützte Ablehnung hält das Regierungspräsidium Tübingen insofern für rechtswidrig.“
Landratsamt forderte fehlende Arbeitsunterlagen von Holcim
Im September 2020 hat das Landratsamt Holcim letztmals aufgefordert, die noch fehlenden Arbeitsunterlagen bis spätestens zum 31. Dezember vorzulegen, geht aus der Widerspruchsentscheidung
des Regierungspräsidiums hervor, die unserer Zeitung vorliegt. Dem Schreiben sei eine detaillierte Liste angehängt gewesen, auf der zusammengefasst war, was Holcim noch vorlegen müsse.
Wegen der fehlenden Unterlagen bestehe ein Genehmigungshindernis, führte darin das Landratsamt aus.
Unterlagen für Ausgleichsflächen fehlten
Einer der Gründe für die Tatsache, dass die Verantwortlichen im Dotternhausener Zementwerk die fehlenden Unterlagen bis zum Dezember 2020 nicht ohne weiteres nachreichen konnten, waren
die Ausgleichsflächen für die Heidelerche. Geeignete Flächen hat Holcim in Hayingen im Landkreis Reutlingen gefunden.
Der dazu notwendige Ausnahmeantrag hat aber offensichtlich nicht bis zum 31. Dezember 2020 vorgelegt werden können. Die Erstellung des diesbezüglichen Ausnahmeantrages erfordere eine
weitere Abstimmung mit der höheren Naturschutzbehörde. „Auch sei für die Umsetzung der Ausnahme die Einreichung einer Waldumwandlungsgenehmigung (...) bei der höheren Forstbehörde
(Regierungspräsidium Freiburg) erforderlich“, heißt es in der Widerspruchsentscheidung des RP Tübingen.
RP: Frist bis 31. Dezember war nicht angemessen
„Die bis zum 31. Dezember 2020 gesetzte Frist sei damit insgesamt nicht angemessen gewesen“, schlussfolgert die Tübinger Behörde, „jedenfalls habe ein zureichender Grund dafür bestanden,
die Frist für die Vorlage der Ausnahmeanträge für die Heidelerche und die Feldlerche sowie für den Waldumwandlungsantrag noch einmal um drei Monate zu verlängern“, heißt es schließlich in
der Entscheidung des RP.
Die Entscheidung des Regierungspräsidiums ist dementsprechend deutlich: „Der Widerspruch ist zulässig und begründet. Der angefochtene Ablehnungsbescheid des Landratsamtes Zollernalbkreis
vom 14. Januar 2021 ist rechtswidrig und verletzt die Widerspruchsführerin dadurch in ihren Rechten.“ Der Ablehnungsbescheid der Kreisbehörde sei daher aufzuheben.
Autor: Daniel Seeburger
Quelle: zak
201708.2021
Apokalypse -
Systematische Zerstörung der Plettenberghochfläche mit behördlichem Segen
Die neusten Bilder zeigen das Ausmaß der Zerstörung durch die Firma Holcim auf dem Plettenberg.
Aufgenommen von einem Mitglied der NUZ am Sonntag, 15.08.2021und uns zur Verfügung gestellt
Die Zerstörung kann nicht mehr rückgängig gemacht werden - sie ist unwiderruflich!!
16.08.2021
Überraschende Wendung -- Neues zur Steinbruch-Erweiterung in Dotternhausen
(sb) 16.08.2021 - 15:47 Uhr
Überraschende Wendung im Ringen um die Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg: Das Regierungspräsidium Tübingen (RP) hat mit Bescheid vom 12.
August dem Widerspruch der Firma Holcim gegen die ablehnende Entscheidung des Landratsamts vom 14. Januar abgeholfen.
Dotternhausen/Balingen - Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde hat damit zur Folge, dass das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde rechtlich verpflichtet wird, das
immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wieder aufzunehmen, teilt das Landratsamt mit. "Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht –
insbesondere vor dem Hintergrund der mittlerweile längeren Verfahrensdauer und der wiederholten Fristverlängerungen – kaum nachvollziehbar", betont Landrat Günther-Martin Pauli.
Die Firma Holcim hatte beim Landratsamt am 28. Juni 2018 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Süderweiterung des Steinbruchs gestellt. Bereits zu Beginn des
Verfahrens wurden durch die Genehmigungsbehörde zur Beurteilung des Antrags ergänzende Unterlagen (insbesondere im Bereich Naturschutz) gefordert.
Landratsamt lehnt Antrag aus formalen Gründen ab
Zur Vorlage dieser Unterlagen wurde der Vorhabenträgerin in regelmäßigen Abständen eine Frist gesetzt, welche mehrfach durch das Landratsamt verlängert wurde. Zuletzt hatte die
Immissionsschutzbehörde gegenüber der Vorhabenträgerin im September 2020 angekündigt, den Antrag abzulehnen, sollten bis zum 31. Dezember 2020 nicht alle Unterlagen vorliegen.
Nachdem Holcim nach Ablauf dieser Frist und nach mehr als zweieinhalb Jahren Verfahrensdauer weiterhin nicht alle Unterlagen vorlegte, lehnte das Landratsamt den Antrag aus formalen Gründen ab.
Hiergegen legte die Holcim beim Regierungspräsidium Widerspruch ein.
Entgegen der Begründung des Landratsamts hat das Regierungspräsidium Holcim nun Recht gegeben und die Entscheidung der Immissionsschutzbehörde als rechtswidrig angesehen. Als
Begründung führt das RP im Wesentlichen an, dass die Ablehnung des Antrags unverhältnismäßig gewesen sei. Das Landratsamt hätte der Vorhabenträgerin trotz mehrfacher Fristverlängerung noch mehr
Zeit geben müssen, die fehlenden Unterlagen nachzureichen.
Begründung widerspricht Rechtsauffassung des Landratsamts
Die Balinger Behörde teilt dazu mit: "Diese Begründung widerspricht deutlich der Rechtsauffassung des Landratsamts, welches darauf hinweist, dass es klare Regelungen im Immissionsschutzrecht
gibt, wonach eine Ablehnung des Antrags erfolgen soll, sofern ergänzende Unterlagen nach Ablauf einer durch die Behörde gesetzten Frist nicht rechtzeitig vorgelegt werden."
Gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl an Fristverlängerungen wäre es aus Sicht des Landratsamts der Vorhabenträgerin zumutbar und möglich gewesen, zum Fristablauf die ergänzenden
Unterlagen nachzureichen: "Dieser Verpflichtung war die Vorhabenträgerin jedoch auch nach mehr als zwei Jahren nicht nachgekommen, weshalb der Antrag aus Sicht des Landratsamts abzulehnen
war."
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
16.08.2021
Süderweiterung auf dem Plettenberg: Regierungspräsidium kassiert Entscheidung des Landratsamts
Von Daniel Seeburger
Das Regierungspräsidium Tübingen hat im Widerspruchs-verfahren zur Süderweiterung des Plettenbergs dem Widerspruch der Firma Holcim gegen die ablehnende
Entscheidung des Landratsamtes vom 14. Januar 2021 stattgegeben.
Diese Entscheidung der Tübinger Behörde kann durchaus als Schlappe für das Landratsamt gewertet werden, das den Antrag zur Süderweiterung des Kalksteinbruchs aus formalen Gründen abgelehnt hatte,
nachdem nach mehreren Fristverlängerungen auch nach zweieinhalb Jahren nicht alle geforderten Unterlagen von Holcim vorgelegt worden sind.
Die Entscheidung der Widerspruchsbehörde habe damit zur Folge, dass das Landratsamt als Immissionsschutzbehörde rechtlich verpflichtet wird, das immissionsschutzrechtliche
Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wieder aufzunehmen.
Pauli: „Kaum nachvollziehbar“
„Diese Entscheidung ist aus unserer Sicht – insbesondere vor dem Hintergrund der mittlerweile längeren Verfahrensdauer und der wiederholten Fristverlängerungen – kaum nachvollziehbar“, so Landrat
Günther-Martin Pauli.
Die Firma Holcim hatte beim Landratsamt am 28. Juni 2018 einen immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsantrag zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg gestellt. Bereits zu Beginn
des Verfahrens habe die Genehmigungsbehörde zur Beurteilung des Antrags ergänzende Unterlagen, vor allem im Bereich Naturschutz gefordert, heißt es in einer Mitteilung des Landratsamts.
Dabei geht es unter anderem um mögliche Ausgleichsflächen, die Holcim für den weiteren Abbau des Kalksteins auf dem Plettenberg vorweisen muss.
Holcim ließ Fristen immer wieder verstreichen
Zur Vorlage dieser Unterlagen wurde Holcim vom Balinger Landratsamt in regelmäßigen Abständen eine Frist gesetzt, die, nachdem das Zementunternehmen diese immer wieder verstreichen ließ, mehrfach
durch das Landratsamt Zollernalbkreis verlängert wurde. Im September 2020 schließlich kündigte die die Immissionsschutzbehörde gegenüber Holcim an, den Antrag abzulehnen, wenn die gesamten
Unterlagen nicht bis spätestens 31. Dezember 2020 vorliegen.
Holcim ließ auch diese Frist verstreichen und legte bis Ende 2020 nicht sämtliche angeforderte Unterlagen vor – nach mehr als zweieinhalb Jahren Verfahrensdauer. Das Landratsamt lehnte den Antrag
zur Süderweiterung schließlich aus formalen Gründen ab. Gegen diese Entscheidung legte die Firma Holcim beim Regierungspräsidium Tübingen Widerspruch ein. Und hat jetzt Recht bekommen.
RP: Entscheidung der Immissionsschutzbehörde ist rechtswidrig
Entgegen der Auffassung des Landratsamts hat das Regierungspräsidium die Entscheidung der Immissionsschutzbehörde beim Landratsamt als rechtswidrig angesehen. Die Ablehnung des Antrags sei
unverhältnismäßig gewesen, begründete die Tübinger Behörde ihre Entscheidung. Das Landratsamt hätte Holcim trotz mehrfacher Fristverlängerung noch mehr Zeit geben müssen, die fehlenden Unterlagen
nachzureichen, heißt es in der Mitteilung.
„Diese Begründung widerspricht deutlich der Rechtsauffassung des Landratsamtes, welches darauf hinweist, dass es klare Regelungen im Immissionsschutzrecht gibt, wonach eine Ablehnung des Antrags
erfolgen soll, sofern ergänzende Unterlagen nach Ablauf einer durch die Behörde gesetzten Frist nicht rechtzeitig vorgelegt werden“, führt die Kreisbehörde aus.
Gerade vor dem Hintergrund der Vielzahl an Fristverlängerungen wäre es aus Sicht des Landratsamtes für Holcim zumutbar und möglich gewesen, zum Fristablauf die ergänzenden Unterlagen
nachzureichen, wird in der Mitteilung ausgeführt. Dieser Verpflichtung sei der Zementproduzent jedoch auch nach mehr als zwei Jahren nicht nachgekommen, weshalb der Antrag aus Sicht des
Landratsamtes abzulehnen war.
Wie geht es nun weiter?
Wie geht es nun weiter mit dem Verfahren zur Süderweiterung? „Das Regierungspräsidium Tübingen hat die Ablehnungsentscheidung des Landratsamtes aufgehoben. Damit wird das Landratsamt rechtlich verpflichtet, das Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg wieder aufzunehmen und das Verfahren nach seinem aktuellen Stand zu bewerten beziehungsweise fortzuführen“, führt Landratsamts-Sprecherin Anja Heinz aus.
Die Genehmigungsbehörde werde in Folge die nachträglich eingegangenen Unterlagen prüfen und sich diesbezüglich mit der Antragstellerin auseinandersetzen. Auch werde der weitere konkrete Verfahrensablauf mit der Firma Holcim in einem gemeinsamen Gespräch unter Einbeziehung der Gemeinde Dotternhausen zu erörtern sein. Hier werde beispielsweise zu klären sein, ob und zu welchem Zeitpunkt eine erneute Offenlage beziehungsweise ein erneuter Erörterungstermin erforderlich sein werden.
Autor: Daniel Seeburger
Quelle: zak
30.07.2021
»Ärger bleibt erspart«
Natur - NUZ: Widersprüche zurückziehen
Dotternhausen. In einem Schreiben an die Mitglieder und Förderer des Vereins Natur- und
Umweltschutz Zollernalbkreis (NUZ) regt der Vorsitzende Norbert Majer an, die privaten Widersprüche gegen die Genehmigung zum geänderten Abbau auf dem Plettenberg zurückzunehmen, damit den
Widersprechenden weiterer Ärger oder Unannehmlichkeiten erspart bleiben. Laut Majer werden einige Widersprüche zur Entscheidung gebracht.
Am 30. Juli läuft die vom Tübinger Regierungspräsidium (RP) gesetzte Frist zu kostenlosen Rücknahme der Widersprüche ab. Der NUZ-Vorstand hat zur Rücknahme der Widersprüche ein formales Schreiben vorgefertigt. Darin heißt es unter anderem: »Ich habe Widerspruch gegen die Abbaugenehmigung des LRA Balingen vom 18.12.2020 eingelegt, in der unter anderem die Öffnung der nördlichen Ostkulisse und die Veränderungen der Genehmigungsauflagen 1977 und l982 genehmigt wurden. Dem Antrag auf Ruhen des Verfahrens hat das RP meiner Meinung nach rechtswidrig nicht stattgegeben und auch mit der Kostenandrohung für einen Widerspruchsbescheid gegen die Aarhus-Abkommen verstoßen. (...) Da aber einige Widersprüche als Musterentscheide aufrecht erhalten würden, »nehme ich hiermit aufgrund der Kostenandrohung des RP meinen Widerspruch zurück.«
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/767612/5
24.07.2021
Schon vergessen?
Hochwasser im "Oberen Schlichemtal"
In allen Medien wird über das gewaltige Hochwasser in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern und deren verheerende Folgen berichtet.
Auch im "Oberen Schlichemtal" gab es immer wieder Hochwasserkatastrophen. Unsere beiden Heimatzeitungen, Zoller-Alb-Kurier und Schwarzwälder Bote berichteten immer ausführlich darüber.
Dass die Menschen auch heute noch vor Starkregen und Unwetter im Oberen Schlichemtal Sorge und Angst haben, zeigt der Artikel im Schwarzwälder Boten vom 21.07.2021 "Angst vor Zuständen wie in NRW".
Hans Edelmann von den Grünen wies gerade in der letzten Kreistagssitzung auf mögliche Gefahren bei Unwetter und Starkregen im Oberen Schlichemtal hin. Dass diese
Ängste und Sorgen nicht unbegründet sind, zeigen die in der Anlage aufgeführten Presseartikel unserer beiden Heimatzeitungen über zurückliegende Hochwasser im Oberen
Schlichemtal.
Unverständlich ist daher die Abfuhr, die er von Landrat Pauli erhalten hat.
21.07.2021
Angst vor Zuständen wie in NRW
Umweltkatastrophe - Hält das Auffangbecken am Plettenberg bei Starkregen die Wassermassen zurück? Er sorge sich um das Obere Schlichemtal, hat Hans Edelmann (Grüne) in der Kreistagssitzung am Montag gesagt. Den ihm vorliegenden Zahlen zufolge könnte das Auffangbecken am Plettenberg einem Starkregen nicht lange standhalten.
Hausen a. T./Ratshausen. »Ich möchte noch einmal zurückkommen auf das Thema Starkregen «, begann Hans Edelmann in der Kreistagssitzung am Montag in der Stadthalle Balingen. Er werde regelmäßig von Bewohnern von Hausen und Ratshausen auf das Thema angesprochen. In die Richtung dieser Gemeinden würde sich das Auffangbecken, sollte es überlaufen, wohl entleeren.
Die Bewohner seien in Sorge, dass ihnen ähnliche Zerstörungen durch Hochwasser wie in Nordrhein-Westfalen drohen könnten, sollte das Auffangbecken am Plettenberg überlaufen. Mehrfach sei er schon auf das Thema angesprochen worden, sagte Edelmann.
Eine Untersuchung besage, so Edelmann, dass das Auffangbecken 9000 Kubikmeter Wasser aufnehmen könne. Ein Ablaufrohr schaffe dabei 20 Liter pro Sekunde, was 7200 Kubikmeter pro Stunde bedeuten würde. Bei Starkregen mit Wassermassen von 100 Litern pro Quadratmeter würde das Auffangbecken allerdings wohl schnell volllaufen, so der Grünen-Kreisrat: »Daher meine Frage: Wie viel schafft das Auffangbecken am Plettenberg wirklich?«
Landrat Günther-Martin Pauli betonte, dass Edelmann zu diesem Thema schon »viele Antworten« erhalten habe. Die Angelegenheit sei ausführlich bei einem dreitägigen Termin besprochen worden. »Selbstverständlich werden wir das Thema aber angesichts der jüngsten Ereignisse im Auge behalten«, bekräftigte Pauli.
Edelmann meinte daraufhin, dass ihm einst keine wirklich aussagekräftigen Zahlen genannt worden seien – und betonte: »Es wäre schön zu erfahren, wie viel das Becken zurückhalten kann. Das ist ein sehr wichtiges Thema für die Bewohner von Hausen und Ratshausen.« Nachdem man derzeit sehe, was Hochwasser anrichten könne, müsse man sich mit diesem Thema intensiver beschäftigen, so Edelmann.
Quelle: schwabo
Autor: Merlin Frey
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/764078/5
08.07.2021
»Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip«
Aufreger - Verein NUZ kritisiert die vom RP angedrohten Gebührenbescheide
Dotternhausen (bv). In einem Schreiben ans Regierungspräsidium Tübingen (RP) kritisiert der Vorsitzende des Verein für Natur-
und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), Norbert Majer, dass den Widersprechenden gegen die genehmigte Abbaugenehmigung auf dem Plettenberg bei der Ablehnung ihrer Widersprüche »hohe Gebühren« drohen (wir haben berichtet). Er bemängelt außerdem, dass das RP den Anträgen auf Ruhen
des Verfahrens nicht stattgeben werden soll.
Majer schreibt: »Die unbekannte hohe Gebührenandrohung finden manche sogar als Rechtsbeugung, da den Widerspruchsführern wohl das Recht genommen werden soll, eventuell mit einer Sammelklage einen ablehnenden Widerspruchsbescheid vor dem Verwaltungsgericht Sigmaringen überprüfen zu lassen.« Das Aarhus-Abkommen gelte aber auch für das RP, das besage, in Umweltfragen Widersprechenden nicht durch zu hohe Kostenfestsetzungen von einer gerichtlichen Rechtsüberprüfung abzuhalten, zumal darauf verwiesen werde, dass widersprechende Gemeinden gebührenfrei seien. So gebe es wohl keine rechtliche Verpflichtung, dem Ruhensantrag nicht zu folgen. Darum bitte die NUZ, zunächst die Einwände der gebüh-renbefreiten Gemeinden zu prüfen. Erst dann wäre im Bürgerinteresse seitens des RP darauf hinzuweisen, die Widersprüche eventuell zurückzunehmen.
In einer Sitzung des Vereins, erläutert Majer, seien auch zwei private Widersprechende anwesend gewesen, die in jedem Falle ihre Widersprüche entschieden haben wollen als so genannte Musterwiderspruchsverfahren. Einer von ihnen habe als direkt an den Steinbruch angrenzender Privatwaldbesitzer weitere Betroffenheitsgründe, da seine Waldgrundstücke eventuell erhebliche Schäden oder Wertverluste erleiden könnten. Der andere Bürger wohne in einer direkt an den Plettenberg an-grenzenden Gemeinde. Majer: »Hier kann es letztlich nur um die zentrale Rechtsfrage gehen, ob ein Widerspruchsrecht aufgrund von persönlicher Betroffenheit nicht bereits aus formalen Gründen abgelehnt wird.«
Der Gesamtvorstand des NUZ bitte das RP daher, »in etwa die zu erwartenden Kosten für die Privateinwender zu benennen«. Es könnten sicherlich nicht die Kosten für ein und dieselbe Rechtsprüfung mehrfach berechnet und erhoben werden oder gar zunächst die Widersprüche der privaten Anlieger geprüft werden, nur weil dabei die Kosten berechnet werden können.
Würden vom RP die privaten Einwender in ein und derselben Rechtssache wie der Gemeinde-einwendungen alleine zur Kasse gebeten werden, »sehen wir darin einen eklatanten Verstoß gegen die Aarhus-Vereinbarungen der Kostenminimierung von Einsprechenden im Umweltrecht und auch einen Verstoß gegen das Rechtsstaatsprinzip«. Das RP habe bereits in einem Widerspruchsverfahren mit zahlreichen Einsprechern gegen die Ablehnung eines Bürgerbegehrens die ursprünglich angesetzten Kosten berichtigt. Majer: »Der Verwaltungsaufwand sollte doch so niedrig wie möglich gehalten werden.« Er weist auch darauf hin, dass das RP Holcim mal wieder begünstige, da es in Sachen Sofortvollzugsbescheid zum Einsatz von Altglas im Zementwerk gerade mal 510 Euro verlangt habe. Majer: »Dies wäre wohl ein maximaler Kostenaufwand für alle eingelegten Widersprüche.«
Nach Angaben des SWR hätten 36 Personen und vier Gemeinden Widerspruch eingelegt gegen den Bescheid des Landratsamts zum geänderten Kalksteinabbau auf dem Plettenberg in der bestehenden Abbaufläche.
Sollte ein Widerspruch von Privatpersonen zurückgewiesen werden, würde dies laut RP zwischen 100 und 5000 Euro, je nach Arbeitsaufwand für die Behörde, kosten, so der SWR weiter.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/761354/16
25.03.2021
Info
»Anspruch auf ein rechtmäßiges Verfahren«
Wie tief die Enttäuschung über die Entscheidung des Landratsamts ist, zeigt sich in einem Brief zweier Widersprecher ans
Regierungspräsidium. Dieses wird aufgefordert, das Verfahren ruhen zu lassen, bis ein Widerspruch einer Gemeinde oder eines Direktbetroffenen geprüft
und entschieden ist.
Nach der »fehlerhaften und teils unglaublichen« Ablehnungsbegründung des Landratsamts sei man überzeugt, dass der Widerspruch berechtigt und die Landschaft, die Umwelt und die veränderte Rekultivierung in erheblichster Weise einen neuen Eingriff und Veränderung bringe.Die Allgemeinheit habe Anspruch auf ein rechtmäßiges Verfahren.
In einem Brief an unsere Redaktion heißt es: »Wir vermuten, unsere Region wird zur Entsorgungshochburg. Da geht es nicht mehr nur um Holcim. Der Wasser-, Luft- und Bodenschutz ist das Gebot der Zukunft. Die Müllverbrennung jedoch das lukrativste Geschäft.« Daher seien neue Filter, neue Technologien und Verhältnismäßigkeitsprüfungen gefordert.
In einer Antwort auf den Ablehnungsbescheid des Widerspruchs ans Landratsamt heißt es: »Wir wünschen und fordern, dass der Gesetzgeber den erkennbaren Willen zeigt, uns als einzelne Bürger zu schützen.« Man brauche Schutz für die mittelbare Umwelt und für die Gesundheit. Denn die Emissionen seien dauerhaft und zunehmend gegeben: »Wir können uns ihnen nicht entziehen.« Kritisiert wird zudem das Amtsdeutsch im Schreiben des Landratsamts, das niemand verstehe und das dringend reformiert gehöre: »Durch Ihre gewählten Worte (ggf. kostenpflichtige Entscheidung) fühlen wir uns fast schon erpresst und eingeschüchtert.«
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/740326/5
25.03.2021
NUZ appelliert: Widersprüche ruhen lassen
Holcim - Genehmigung für geänderten Abbau auf dem Plettenberg
weiter in der Diskussion / Gemeinde wartet auf Bescheid Die Gemeinden
am Plettenberg sowie mehr als 30 private Einwender haben Widerspruch
gegen die am 18. Dezember 2020 erteilte Genehmigung des
Landratsamts für den von Holcim beantragten geänderten Abbau auf
dem Plettenberg eingelegt. Die meisten Einsprüche wurden abgelehnt.
Der Verein NUZ appelliert, diese zunächst ruhen zu lassen.
Von Bernd Visel
Dotternhausen. Nach Mitteilung des Vorsitzenden des Vereins Natur- und Umweltschutz Zollernalb (NUZ), Norbert Majer, wolle man zwei Widersprüche
»in einem Musterverfahren« durchziehen und dem Regierungspräsidium Tübingen (RP) zur Entscheidung vorlegen, gegen die notfalls Klage beim Verwaltungsgericht Sigmaringen erhoben werden könne.
Dabei gehe es zum einen um eine Privatperson und zum anderen um den Widerspruch eines direkt betroffenen Waldbesitzers, dessen Flächen an den Steinbruch grenzen.
Majer betont, die vom Landratsamt gesetzte Frist, nach der die Widersprüche zurückgenommen werden sollen, sei bereits abgelaufen. Sie habe keine rechtliche Bedeutung. Daher solle man die
Widersprüche ruhen lassen.
Laut Majer wäre es von Vorteil, wenn auch die betroffenen Gemeinden eine Entschei-dung durch das RP verlangen würden. In einem Schreiben an die Bürgermeister der Plettenberg-Gemeinden sowie an den Balinger Oberbürgermeister vom 11. März betont Majer: »Sie kennen die Auswirkungen aufgrund des geänderten Abbaus für ihre Gemeinde auf das Landschaftsbild mit Verlust der östlichen Kulisse mit dann offenem Bruch, auf die Klima- und Windverhältnisse, das Grund- und Hochwasser und auf die Rekultivierung der Bruchwände und die Sohlengestaltung.«
Das Landratsamt sei in den meisten Fällen auf die eigentlichen Einwendungsgründe gar nicht eingegangen, sondern begründe die Ablehnungen hauptsächlich damit, dass die privaten Widersprüche »mangels vorliegender Widerspruchsbefugnis bereits unzulässig und daher zurückzuweisen« seien. In den Bescheiden heißt es unter anderem: »Die Möglichkeit eigener subjektiv-betroffener Rechte ist nicht gegeben.« Weil die Genehmigung nicht an den Widerspruchsführer selbst, sondern an Holcim ergangen sei, »sind Sie nicht unmittelbar Adressat einer belastenden Verfügung geworden«. Auch sei bei vielen Widerspruchsführern keine qualifizierte Betroffenheit gegeben, weil sie nicht als Nachbarn im Sinne des Gesetzes anzusehen und somit auch keine nachbarschaftlichen Belange beeinträchtigt seien.
Im Übrigen seien für das Immissionsschutzrecht nur solche Umwelteinwirkungen, Nachteile, Belästigungen und Gefahren relevant, die die Erheblichkeitsschwelle überschreiten. Diese Schwelle werde nach Prüfung der Genehmigungsbehörde aber ausdrücklich nicht überschritten.
Die Kritik der NUZ entzündet sich an dem sogenannten vereinfachten Verfahren nach Paragraf 16 des Bundesimmissionsschutzgesetzes, in dessen Rahmen eine Vorprüfung ergeben habe, dass eine Umwelt-verträglichkeitsprüfung nicht notwendig sei. Eine Dokumentation, die aufzeige, weshalb es »keine wesentlichen erheblichen Veränderung durch dieses Vorhaben für Umwelt, Natur- und Artenschutz gibt«, fehle. Majer: »Wir halten das vereinfachte Verfahren an der Öffentlichkeit vorbei für nicht haltbar. Bei einem ordentlichen Verfahren hätte der Drittschutz bestanden. Wir wollen keine formaljuristische Ablehnung.« Erstmals werde nun die Öffnung der Ostkulisse amtlich genehmigt, die bisher erst bei Steinbruchstilllegung hätte erfolgen dürfen.
Während die Widersprüche vieler Privaten schon abgelehnt worden sind, ist nach Auskunft der Dotternhausener Bürgermeisterin Marion Maier über den Widerspruch der Gemeinde noch nicht entschieden worden. Darüber, ob dieser bei einer Ablehnung aufrecht erhalten und dem RP zur Entscheidung vorgelegt werden soll, sei noch nicht entschieden.
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreaderv3/index.html#/740326/5
06.03.2021
Niemand ist zuständig
Zu: „Plettenberg ist nicht Ministersache“
So, so: Plettenberg ist nicht Ministersache.
Es ist Interessengebiet des Konzerns Holcim und einiger Mitstreiter, Sympathisanten.Mir wurde mal gesagt, das Landratsamt ist nicht zuständig.
So wird die Verantwortung herumgereicht, notfalls falsche Angaben gemacht. Man sieht am Beispiel Plettenberg, dass man so jede Entscheidung „verlottern“ kann. Es gibt Rote Listen für geschützte Arten, es gibt eine Naturschutzbehörde, es gibt scheinbare Schutzgesetze, aber niemand ist zuständig.
Endlich ist klar: Gegen Holcim wird nichts unternommen, Geld regiert die Welt. Der Umweltminister ist nicht zuständig. Für was ist er eigentlich zuständig?
Die Wähler dürfen nach diesem Auftritt Grün nicht wählen. Sie tun nichts für die Umwelt. Sie wollen nur so tun, dass die Grünen etwas bewegen,
tatsächlich reden, aber kein Handeln.
Autor: Gebhard Wörner, Epplergarten 22/1, Frommern
Quelle: zak
02.03.2021
Umweltminister wehrt ab: Für den Abbau auf dem Plettenberg ist das Landratsamt zuständig
Von Rosalinde Conzelmann
Der grüne Umweltminister des Landes erteilte dem grünen Kreisrat Hans Edelmann in der jüngsten Online-Gesprächsrunde über Klimapolitik und Klimaziele eine
Absage: „Man kann das Recht des Betreibers nicht aushebeln.“ Edelmann hatte den Minister mit den Plettenberg-Abbauplänen von Holcim konfrontiert und mehr Rückendeckung vom Land
gefordert.
Franz Untersteller ist seit 2011 Landesminister für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft. Zuvor war er energiepolitischer Sprecher der Grünen im Landtag und Mitglied des Wirtschafts- sowie
des Umweltausschusses. Im Rahmen seines Wahlkampfs hatte der grüne Landtagskandidat Erwin Feucht den Parteifreund jüngst zur öffentlichen Online-Gesprächsrunde zum Thema Klimapolitik und
Klimaziele der Landesregierung eingeladen.
Es diskutierten auch der Dotternhausener Heinrich Trick, der seit 50 Jahren im Bau- und Energiegeschäft tätig ist, sowie die grünen Kreisräte Hans Edelmann und Dr. Ulrich Kohaupt mit.
Trick lobt Photovoltaikpflicht
Heinrich Trick, der in Schömberg ein Unternehmen für innovative Energiekonzepte betreibt, erinnerte an die Jahre 2012 bis 2014, als die Hälfte der Solarteure auf der Strecke blieben, weil
eine Obergrenze bei der Förderung eingeführt wurde. Erst 2020 beschloss der Bundestag endgültig die Abschaffung des Solardeckels. Trick lobte die Einführung der Photovoltaikpflicht für
Industriebauten und wünschte sich, dass die Energieberatungen mehr als bisher zu größere Anlagen raten würden.
Hans Edelmann nutzte die Gelegenheit, um Untersteller beim Thema Naturschutz mit dem Plettenbergabbau und der Holcim-Problematik zu konfrontieren. „Ihre Worte höre ich wohl, allein mir fehlt der
Glaube“, kommentierte er die Aussage des Ministers, dass Landwirtschaft und Naturschutz Hand in Hand arbeiten müssen.
Edelmann fordert mehr Unterstützung
Edelmann wies darauf hin, dass auf dem Plettenberg 25 Tier- und Vogelarten, die auf der Roten Liste stehen, leben. „Ich hätte mir mehr Unterstützung vom Land erwartet“, beklagte er sich.
Unverständlich sei, dass das Landschaftsschutzgebiet aufgehoben wird.
„Und anstatt der 30 bis 40 Jahre Abbausicherheit für Holcim würden doch auch zehn reichen“, kritisierte Edelmann, Unterstützer des Vereines für Natur und Umweltschutz Zollernalb (NUZ) und als
Bewohner der Gemeinde Hausen am Tann auch quasi Plettenberg-Anlieger. Er würde sich mehr Rückendeckung vom Land wünschen, fügte er noch an.
Minister fühlt sich nicht zuständig
Unterstellers Antwort dürfte ihm nicht gefallen haben. „Dafür ist die untere Naturschutzbehörde, also das Landratsamt, zuständig“, stellte Untersteller klar. Man könne das Recht des Betreibers
nicht einfach aushebeln und müsse sich entlang der rechtlichen Materie bewegen. Fakt aber sei, dass die Genehmigungsfrage nicht im Umweltministerium entschieden werde.
„Muss Menschen enttäuschen“
Edelmann ließ nicht locker und konterte: „Jeder schiebt dem anderen die Verantwortung zu.“ Auch diese Behauptung ließ der Minister so nicht stehen: „Letztlich ist es eine fachliche Entscheidung,
aber auch ich bewege mich immer im rechtsstaatlichen Rahmen.“ Die Gefahr sei groß, dass er Menschen wie Hans Edelmann enttäuschen müsse. „Deshalb haben wir einen gestaffelten Aufbau der
Verwaltung mit den unterschiedlichen Kompetenzen.“
Als Umweltminister stehe er an der Spitze von 470 Mitarbeitern. „Gott sei Dank landet nicht alles auf meinem Tisch“, betonte er.
Autor: Rosalinde Conzelmann
Quelle: zak
30.01.2021
36 Widersprüche eingegangen
Dotternhausen. Das Landratsamt stellt klar, dass gegen die Genehmigung für den Änderungsabbau im bestehenden und genehmigten Altsteinbruch auf dem Plettenberg 36 Widersprüche erhoben worden
seien.
Die Unterlagen zu diesem Verfahren seien unter
https://www.zollernalbkreis.de/aktuelles/nachrichten/antrag+aenderungsgenehmigung+holcim abrufbar.
Beim Genehmigungsverfahren zur Süderweiterung sei der Holcim-Antrag abgelehnt worden. In diesem Verfahren habe Holcim Widerspruch eingelegt. Weitere Widersprüche habe es bisher nicht gegen.
Die Ablehnung ist unter folgendem Link abrufbar:
Quelle: schwabo
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/728914/15
28.01.2021
Holcim legt Widerspruch ein
Dotternhausen. Das Landratsamt hat den Antrag des Zementherstellers Holcim auf eine im-missionsschutzrechtlichen Änderungsgenehmigung zur Abbauplanung und
Rekultivierungs-planung bis 2025 für den immissionsschutzrechtlich genehmigten Steinbruch auf dem Pletten-berg abgelehnt.
Der Grund: Holcim habe angeforderte Unterlagen im Bereich Natur-und Artenschutz (artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge zur Heidelerche und Feldlerche) nicht rechtzeitig vorgelegt. Nach der
Ablehnung des Antrags legte Holcim fristgerecht Widerspruch ein.
Gegen den Holcim-Antrag sind insgesamt 36 Widersprüche eingegangen. Der Großteil wurde von Privatpersonen erhoben, einige durch umliegende Gemeinden. Ein Widerspruch wurde durch einen
Verein erhoben. Der Ablehnungsbescheid ist auf der Internetseite des Landratsamts abrufbar.
Quelle: schwabo vom 28.01.2021
https://swmh-epaper.s4p-iapps.com/webreader-v3/index.html#/728480/13
20.01.2021
Landratsamt lehnt Erweiterung des Steinbruchs in Dotternhausen ab
Der Zementhersteller Holcim will die Kalkstein-Abbaufläche auf dem Plettenberg um knapp 8,8 Hektar erweitern. Doch das Landratsamt des Zollernalbkreises hat die
geplante Süderweiterung des Steinbruchs jetzt abgelehnt.
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/tuebingen/steinbrucherweiterung-am-plettenberg-abgelehnt-100.html
19.01.2021
Holcim prüft Widerspruch
Von Schwarzwälder Bote 19.01.2021 - 16:50 Uhr
Dotternhausen. Das Dotternhausener Unternehmen Holcim (Süddeutschland) prüft den Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Landratsamts zur Süderweiterung des
Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg.
Im Rahmen des Antrags auf die Süderweiterung sei es zuletzt um den Ausnahmeantrag im Hinblick auf den Arten- und Vogelschutz gegangen, so das Unternehmen. Dabei handele es sich um ein äußerst
komplexes Verfahren, bei dem sowohl die Verfügbarkeit als auch die fachliche Eignung von Flächen für geschützte Tierarten wie die Heide- und Feldlerche nachgewiesen werden müssten.
Werksleiter Dieter Schillo sagt hierzu: "Für diesen Ausnahmeantrag haben wir in den vergangenen eineinhalb Jahren über 50 Flächen geprüft und jede einzelne mit den zuständigen Behörden
diskutiert. Im Dezember 2020 haben wir die Genehmigungsbehörde über eine tragfähige Lösung informiert, die mit allen Fachbehörden abgestimmt war. Auf der einen Seite haben wir Flächen für
Heidelerche sowie die Feldlerche gesichert, auf der anderen Seite die grundsätzliche fachliche Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen zum Ausgleichskonzept eingeholt."
Aus diesem Grund bestehen nach derzeitigem Stand aus Sicht des Unternehmens "keine Genehmigungshindernisse". Daher prüfe das Unternehmen den Widerspruch und ist nach eigenen Angaben
zuversichtlich, dass das Antragsverfahren danach erfolgreich zu Ende geführt werden könne. Bei der geplanten Süderweiterung gehe es um die Rohstoffsicherung des Zementwerks.
Quelle: schwabo
19.01.2021
Kalksteinabbau auf Plettenberg: Holcim will Widerspruch gegen Landratsamts-Entscheidung prüfen
19.01.2021 von Pressemitteilung
Kalksteinabbau auf Plettenberg: Holcim will Widerspruch gegen Landratsamts-Entscheidung prüfen. Die geplante Süderweiterung des Kalksteinbruchs wurde
vom Landratsamt gestoppt.
Das Dotternhausener Zementunternehmen sieht keine Genehmigungshindernisse für weiteren Kalksteinabbau auf dem Plettenberg. Die geplante Süderweiterung wurde von der Genehmigungsbehörde, dem
Landratsamt, gestoppt.
Die Holcim (Süddeutschland) GmbH prüft den Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid des Landratsamts zur Erweiterung des Kalksteinabbaus auf dem Plettenberg. Das teilte das Unternehmen
mit.
Im Rahmen des Antrags auf die Süderweiterung ging es zuletzt um den Ausnahmeantrag im Hinblick auf den Arten- und Vogelschutz. Hierbei handele es sich um ein äußerst komplexes Verfahren, bei dem
sowohl die Verfügbarkeit als auch die fachliche Eignung von Flächen für geschützte Tierarten nachgewiesen werden müssen. Es geht dabei um die Heidelerche und die Feldlerche.
Werksleiter Dieter Schillo: „Für diesen Ausnahmeantrag haben wir in den vergangenen eineinhalb Jahren über 50 Flächen geprüft und jede einzelne mit den zuständigen Behörden diskutiert. Im
Dezember 2020 haben wir die Genehmigungsbehörde über eine tragfähige Lösung informiert, die mit allen Fachbehörden abgestimmt war. Auf der einen Seite haben wir Flächen für Heidelerche sowie die
Feldlerche gesichert, auf der anderen Seite die grundsätzliche fachliche Zustimmung des Regierungspräsidiums Tübingen zum Ausgleichskonzept eingeholt.“
Aus diesem Grund besteht nach derzeitigem Stand aus Sicht des Unternehmens keine Genehmigungshindernisse. Daher prüfe Holcim den Widerspruch und ist zuversichtlich, dass das Antragsverfahren
danach erfolgreich zu Ende geführt wird.
„Bei der geplanten Süderweiterung geht es um die Rohstoffsicherung des Zementwerks. Diese ist wichtig für den langfristigen Betrieb des Zementwerks – ebenso für die Gemeinde Dotternhausen“, so
Schillo.
Quelle: zak
18.01.2021
Ein Zementhersteller beißt auf Granit: Landratsamt lehnt Holcims Antrag auf Süderweiterung ab
Von Nicole Leukhardt
Mit der Süderweiterung wird's erstmal nix: Das Landratsamt lehnte den Antrag des Zementherstellers Holcim ab. Auch was lange währt, wird nicht immer gut: Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 14. Januar den Antrag des Dotternhausener Zementherstellers Holcim auf Süderweiterung des Steinbruchs auf dem Plettenberg abgelehnt. Der Grund: Auch nach einer Fristverlängerung von insgesamt anderthalb Jahren waren die notwendigen Unterlagen vor allem in Sachen Vogelschutz nicht vollständig vorgelegt worden. Der Behörde geht nun die Geduld aus.
Die Ablehnung begründet die Behörde auf zwölf Seiten und lässt zwischen den Zeilen keinen Zweifel daran aufkommen, wessen Verschulden das behördliche Nein ist.
„Trotz wiederholter Fristsetzung und Aufforderung, die fehlenden Ausnahmeanträge zur Heidelerche und Feldlerche sowie zum Antrag der Waldumwandlung vorzulegen, ist die Vorhabenträgerin dieser
Verpflichtung zur Vorlage bis zum heutigen Datum nicht nachgekommen“, heißt es.
Auf den Antrag ...
Was war geschehen? Die Firma Holcim hatte Ende Juni 2018 die sogenannte Süderweiterung des Kalksteinbruchs auf dem Plettenberg beim Landratsamt beantragt. Nach langem Streit hatten sich Gemeinde, Betreiber und Behörden auf eine Fläche von knapp neun
Hektar geeinigt. Ebenso beschlossen wurden die Umwandlung einer Rekultivierungsfläche in eine Abbaufläche, die Änderung der Rekultivierungsplanung und die Änderung und Ergänzung der Abbau- und
Verfüllungsplanung.
...folgen Bedenken
Doch bereits im August 2018 meldete die höhere Naturschutzbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, Einwände an. Eine erste Prüfung habe „erhebliche,
naturschutzfachliche Bedenken“ aufgeworfen. Konkret: Aussagen zu Brutplätzen von Heidelerche (streng geschützt) und Neuntöter seien in sich nicht stimmig, urteilte
die Behörde, „artenschutzrechtliche Verbotstatbestände“ mit dem Vorhaben damit nicht auszuschließen.
Holcim reichte zwar Unterlagen nach, doch im Februar 2019 kam auch die untere Naturschutzbehörde, also das Landratsamt, zu dem Schluss, dass die vorgeschlagenen
Ausgleichsmaßnahmen nicht ausreichend seien. Die Behörde hatte dabei vor allem zwei Heidelerchenreviere im Blick, die dem geplanten Abbau zum Opfer fallen könnten.
Fristen wurden mehrfach verlängert
Sie forderte die Firma also auf, entsprechende Ausnahmeanträge zu stellen, wozu sich diese „erst nach erneutem Nachdruck der Behörde“ bereiterklärt habe, geht aus
der Begründung weiter hervor. Um die benötigten Ausgleichsflächen zu finden, räumte das Landratsamt der Antragsstellerin Zeit ein: über die bereits ergangenen Fristverlängerungen hinaus zunächst
bis zum 16. Juni, dann bis zum 16. September, bis zum 16. Dezember und schließlich bis zum 31. Dezember.
Dabei schien Mitte 2019 eine Einigung zum Flächenthema zum Greifen nah: Der damalige
Dotternhausener Gemeinderat hatte im Mai den 12. Zusatzvertrag mit Holcim, der die Pacht und die Ausgleichsflächen regelt, auf den Weg gebracht. Weil für diese Fläche aber kein monetärer Wert
angegeben war, schob das Kommunalamt dem Ganzen einen Riegel vor und damit begannen die Verhandlungen von vorne. Eine Lösung fand sich, wie man heute weiß, nicht.
Man habe die Firma Holcim zudem mehrfach übers Jahr hinweg an die noch offenen Punkte erinnert, schreibt das Landratsamt. Denn zu den Ausgleichsflächen für die
geschützten Vögel war noch ein notwendiger Antrag auf Genehmigung einer sogenannten Waldumwandlung für den Eingriff in Forstflächen nötig geworden.
Allein: Die meisten der offenen Punkte waren bis zum letzten Tag offen geblieben. Zwar hatte Holcim für das Heidelerchenvorkommen eine Ausgleichsfläche in Hayingen
finden können, doch um einen Ausnahmeantrag stellen zu können, hätte es weiterer Abstimmung mit der oberen Naturschutzbehörde bedurft. Von Kompensationsflächen für die Feldlerche, für die es eine
gesonderte Ausnahme braucht, sei der Behörde derweil nichts bekannt.
Wer hat getrödelt?
Noch im Oktober hatte Holcim sich dann ans Landratsamt gewandt. Die Hiobsbotschaft des Steinbruchbetreibers: Die erforderlichen Unterlagen für die Ausnahmeanträge
für Heide- und Feldlerche seien nicht bis Jahresfrist beizubringen. Es bedürfe weiterer Abstimmungen mit der Behörde, die nicht in diesem Zeitrahmen zu schaffen seien, so die Begründung des
Zementherstellers. In einem Gespräch im November wurde dann aber deutlich: Sowohl in Sachen Vögel als auch in Sachen Forst möchten auch noch die jeweils höheren Naturschutzbehörden, Tübingen und
Freiburg, ein Wörtchen mitreden.
Den daraufhin anklingenden Vorwurf des Zementhersteller, es habe an den „zeitlichen Engpässen der Fachplanerin“, also der Behörden, gelegen, lässt das Landratsamt
nicht gelten. Der angeführte Engpass „lag in den Sphären der Vorhabenträgerin“, heißt es. Holcim habe anderthalb Jahre Zeit gehabt, „das Verfahrenshindernis abzuwenden“, also die Unterlagen
beizubringen. Und nach etlichen Fristverlängerungen, die weit über die gesetzliche Empfehlung von drei Monaten hinausgegangen waren, könne man auch heute noch nicht einmal davon ausgehen, dass
drei weitere Monate zur Vervollständigung aller Unterlagen ausreichen würden, urteilt das Landratsamt.
„Verfahren bindet erhebliche Personalressourcen“
Ein Indiz dafür sei, dass Holcim um eine weitere Fristverlängerung, nämlich gleich bis zum 30. September 2021 gebeten habe. Dies deute darauf hin, dass man auf
Betreiberseite von einer deutlich längeren Dauer des Verfahrens ausgehe. Da davon auszugehen sei, dass Holcim seiner „Pflicht zur Verfahrensförderung“ nicht nachkomme, sei der Antrag abzulehnen
gewesen. „Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass sich das Verfahren mittlerweile auf über zwei Jahren beläuft und zudem erhebliche Personalressourcen gebunden werden“, heißt es in der
Ablehnungsbegründung weiter. Holcim kann gegen den Bescheid nun innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
Autor: Nicole Leukhardt
Quelle: zak
10.01.2021
Mit Behörden-Antwort unzufrieden
Von Schwarzwälder Bote 10.01.2021 - 16:44 Uhr
Dotternhausen (bv). In der Sitzung des Kreistags am 7. Dezember hatte Norbert Majer, Vorsitzender des Vereins NUZ, dazu aufgefordert, das Thema Holcim mit Plettenberg-Steinbruch und
Immissionen aus dem Zementwerk in einer Sitzung des Gremiums öffentlich zu behandeln, weil "diese Themen alle Bewohner des Kreises betreffen".
Vom Landratsamt hat er diese Antwort erhalten: "Für die angesprochenen Themen im Sinne der Müllverbrennung ist das Landratsamt nicht zuständig. Hinsichtlich des immissionsschutzrechtlichen
Genehmigungsverfahrens, verweisen wir auf Information sowie das Ergebnis der UVP-Vorprüfung."
Mit diesen Antworten geben sich Majer und die NUZ-Mitglieder nicht zufrieden und kündigen an, sich erneut wegen der Aufnahme eines Tagesordnungspunkts "Plettenbergabbau und
Abfallverbrennung" an Landrat Günther-Martin Pauli zu wenden. Sie betonen, dass auch weitere Auskünfte der Fachabteilungen des Landratsamts noch zur Beantwortung offen stünden. So bittet er um
die Übersendung der Dokumentation für die Entscheidung darüber, dass für das Änderungsverfahren keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich sei. Wie berichtet, hat die Behörde die
Änderungsgenehmigung nun erteilt.
Er fragt auch, weshalb das Landratsamt die Umlandgemeinden nicht als Träger öffentlicher Belange ins Verfahren miteinbezogen habe, obwohl im Scopingtermin am 18. Juni 2020 protokolliert
worden sei, dass diese anzuhören seien?
Zudem will er wissen, aus welchen Gründen das Regierungspräsidium Tübingen und das Landesbergamt Freiburg dem Landratsamt keine Auskünfte zu den Emissionen von Holcim in 2018 und 2019 geben?
In einem Brief an die NUZ-Mitglieder betont Majer, dass nur Betroffene subjektive Rechtsverletzungen hinsichtlich der Genehmigung
vorbringen können – bis 18. Januar. Betroffene wären wohl auch die angrenzenden Waldbesitzer sowie die Umlandgemeinden wie Balingen und Hausen a. T. Er fragt: "Ob sich alle Bürgermeister wohl
einigen können, gemeinsam etwas zu tun? Oder die Naturschutzverbände?" Immerhin sei ein Kulissenabbau in der beabsichtigten Größe wohl einzigartig. Aber die Zeit werde knapp. So müssten alle
Bürger von Hausen und Balingen die Bürgermeister und Gemeinderäte dazu bringen, Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen, um Zeit zu gewinnen. Seine Hoffnung: "Eventuell könnte später eine
Feststellungsklage wegen Verfahrensfehlern von einer Gemeinde oder einem Umweltverband nachgeschoben werden."
Autor: Bernd Visel
Quelle: schwabo