So können wir uns den Plettenberg NICHT vorstellen!
Jeder Quadratmeter Hochfläche ist für die Natur und den Menschen wichtig!
Informationen zum Sachstand des Abbaus finden sie unter dem Menü-Punkt Sachstand Abbaugebiet.
Dort können Sie die Abbaugenehmigungen, sowie die Abbauverträge einsehen.
Das Naturschutzbüro Zollernalb e.V. hat sehr detailliert die Chronologie der Entwicklung des Gesteinsabbaus auf dem Plettenberg aufgearbeitet.
Besonders gut und sehr anschaulich werden auch alle Ungereimtheiten und Widersprüchlichkeiten wie die Abbaufläche immer wieder erweitert werden konnte dargestellt.
Es gipfelt in der Aussage: "Alles in allem erwiesen und erweisen sich die Betreiber des Zementwerks als Meister der "Salamitaktik"..."
Eine unbedingte Lese-Empfehlung für jeden, der am Plettenberg interessiert ist!
Die Darstellung finden sie hier: http://www.naturschutzbuero-zollernalb.de/Meinung/plettenberg/plettenberg02.htm
Aufgrund des geplanten Abbaus weiterer Flächen auf dem Plettenberg erwartet die Bürgerinitiative NUZ negativen Umweltauswirkungen auf die unten beschriebenen Schutzgüter:
Schutzgut Fauna, Flora, biologische Vielfalt
Über die abgeschlossenen Verfahren im Kampf um den Erhalt der Plettenberg-Hochfläche durch 3 Bürgerbegehren und einen Bürgerentscheid können sie sich ausführlich auf der Unterseite [Verfahren] / [abgeschlossene Verfahren] informieren.
Aufgrund der Speicherkapazität von Oberflächenwasser des Mutterbodens sowie des darunter befindlichen porösen Kalkgesteins der Erweiterungsfläche mit 16,63 ha kann von erheblichen Umweltauswirkungen ausgegangen werden.
Nicht nur der Mutterboden sondern auch das darunter befindliche Kalkgestein bei einer durchschnittlichen Höhe von ca. 60 m, nehmen bei Starkregen einen erheblichen Teil von Wasser (Saugwirkung) auf und geben es langsam wieder ab. Hochwassergefahr für Hausen a. Tann und Ratshausen über den Waldhausbach, der in Hausen a. T. in die Schlichem fließt, kann dadurch reduziert, ja sogar vermieden werden. Dies hätte sicherlich auch auf die Dimensionierung des in der Planung befindlichen Hochwasserschutzes einen starken Einfluss.
Mit zu berücksichtigen ist, dass im Moment schon eine abgebaute Fläche von ca. 60 ha vorhanden ist, deren Oberfläche aus einer festgefahrenen Lehmschicht besteht, die wie eine versiegelte Fläche sich auswirkt. Beim letzten Hochwasser im Juli 2015 konnte man einen Vorgeschmack bekommen, was die versiegelte Fläche des Plettenbergsteinbruchs verursachte. Innerhalb von Minuten stieg der Waldhausbach stellenweise auf ca. 1,50 m an und verursachte große Schäden
Das geplante Steinbruchgelände befindet sich in einem Bereich, der der Brauch- und Löschwasserversorgung der Gemeinden Dormettingen, Dotternhausen, Ratshausen und Hausen a.T. dient. Auch befindet sich die Vorhabensfläche innerhalb eines geplanten Wasserschutzgebetes der Zone II. Durch die Veränderung der Geländegestalt aufgrund der Steinbrucherweiterung wird sich die Grundwasserneubildung verändern. Filteraktive Bodenschichten werden für den Zeitraum des Gesteinsabbaus entfernt, wodurch die Verschmutzungsgefahr des Grundwassers erheblich erhöht wird und die Nutzbarkeit als Brauch- und Löschwasser gefährdet ist. Durch die Entfernung der filteraktiven Bodenschicht sowie die Veränderung der Topographie durch den Abbau, erfolgt ein beschleunigter Abfluss des Oberflächenwassers. Als Folge wird die Grundwasserneubildung erheblich eingeschränkt. Die Verminderung der Grundwasserneubildung kann erhebliche negative Auswirkungen auf die Schüttung der Quellen haben, die zu Brauch- und Löschwassergewinnung genutzt werden. Die Beeinträchtigung der Wassermenge stellt eine Gefährdung der Daseinsvorsorge der Gemeinden Dormettingen, Dotternhausen, Ratshausen und Hausen a. T. dar.
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass bei Sprengungen im Erweiterungsteil des Steinbruches das Wasserschutzgebiet der Plettenbergquellen von Ratshausen negativ beeinflusst werden. Versiegung der Plettenbergquellen durch Sprengungen sind nicht auszuschließen
Durch die Eröffnung der Ostkulisse ist zu befürchten, dass es zu mikroklimatischen Veränderungen und Windverhältnissen kommt, was sich negativ auf den Waldbestand auswirkt. Der Wald verliert seine Schutzfunktionen für Wasserrückhaltung und Lebensraum. Insbesondere sind Vermögensbeeinträchtigungen und Sturmschäden zu befürchten.
Durch die Öffnung der Ostkulisse wird der schmale verbleibende Bergriegel, der nach einer weiteren Genehmigung des Abbaus auf der Südseite (Richtung Ratshausen) verbleibt und der auf einer Lehmschicht steht, instabil. Mögliche Bergrutschungen sind die Folge mit verheerenden Auswirkungen für das Schutzgut Luft / Klima.
Ungehinderter Blick auf die Abbaufläche auf dem Plettenberg vom "Käppele"
zwischen Haus a.T. und Tierigen
Durch die Süderweiterung des Steinbruches werden aufgrund des vollständigen Verlustes folgender Flächen:
- ca. 5 ha Wachholderheide (§ 32-Biotop),
- ca. 3 ha Wacholderheide (Waldbiotop) und
- ca. 1 ha Heide (Waldbiotop)
der Lebensraum für Pflanzen und geschützte Tierarten vernichtet.
Betroffen ist ebenfalls indirekt eines Schonwald.
Strafbare Handlung:
Durch einen unerlaubten Eingriff von Unbekannten wurde in dem Naturschutzgebiet im Oktober 2017 Rodungen durchgeführt und damit Fakten geschaffen.
Der Eingriff in ein Naturschutzgebiet mit sogar noch zusätzlich ausgewiesenem Biotop nach LUBW Kartierungsnummer 277184166 und das Landschaftsschutzgebiet mit Biotop 277184171167 bis hinein in das Biotop 177184178636 umfasst eine Fläche von rd. 3,5 ha , davon alleine im Naturschutzgebiet 1,2 ha, (s. Karte weiße Karros Beweis Nr.1, mit GPS von Fachmann ermittelt) die zerstört wurden.
Die seltenen Pflanzen und Sträucher wurden gerodet, den Tieren und der Vogelwelt, immerhin mit dem Braunkehlchen (Gefährdungsstufe 1 Rote Liste), dem Baumpieper ( Stufe 3), der Feldlerch ( Stufe 3), dem Neuntöter ( Stufe V), die Brutstätten und Nahrungsflächen (Steinschmetzer Stufe 1) beraubt.
Teilweise wurde sogar der Boden aufgerissen und Wurzeln herausgerissen und mit Großmulcher und Vertikultierer platt gemacht. (s. Bilder Beweis 5).
Strafanzeige gegen Unbekannt wurde von verschiedenen Mitglieder der NUZ beim Amtsgericht Hechingen gestellt.
Rekultivierung
Die Umsetzung der Rekultivierung wurde nur schleppend und mit auf Druck der Bürgerinitiative „pro plettenberg“ begonnen. Eine Rekultivierung, wie im Rekultivierungsplan von 1977 definiert, wurde in der Zeit zwischen 1939 und 2014 weder von der Firma Rohrbach von der Firma Holcim durchgeführt.
Als Begründung wurde von Herrn Schilo, Firma Holcim „die Wirtschaftliche Lage des Werkes gab eine Rekultivierung nicht her“ genannt.
Die Vogelwelt ist auf der Plettenberg-Hochfläche insbesondere wertvoll und ist daher leider besonders von der Erweiterung des Abbaugebiets betroffen.
Einige Vögel werden dadurch sogar vertrieben und sind daher gefährdet.
Vogelart |
Rote Liste |
|
Baumpieper | Anthus trivialis | 2 |
Berglaubsänger | Phylloscopus bonelli | 1 |
Bluthänfling | Carduelis cannabina | |
Braunkehlchen | Saxicola rubetra | 1 |
Feldlerche | Alauda arvensis | 3 |
Gartenrotschwanz | Phoenicurus phoenicurus | |
Goldammer | Emberiza citrinella | |
Grünspecht | Picus viridis | |
Heidelerche | Lullula arborea | 1 |
Hohltaube | Columba oenas | |
Neuntöter | Lanius collurio | |
Raubwürger | Lanius excubitor | 1 |
Ringdrossel | Turdus torquatus | 1 |
Steinschmätzer | Oenanthe oenanthe | 1 |
Turmfalke | Falco tinnunculus | |
Uhu | Bubo bubo | |
Wachholderdrossel | Turdus pillaris | |
Waldlaubsänger | Phylloscopus sibiatrix | 2 |
Wespenbussard | Permis apivorus | 3 |
Durch die Erweiterung des Abbaugebiet entsteht ein Verlust von 16,63 Hektar Heidefläche. Als Gegenmaßnahme
fand in der Vergangenheit keine vollständige Rekultivierung statt.
Durch die geplante Erweiterungsmaßnahmen ändert sich die Ansicht des Plettenbergs. Von Osten ist der Steinbruch jetzt schon einsehbar.
Durch die Öffnung der Ostkulisse wird der verbleibende schmale Bergriegel, der nach einer Genehmigung des Abbaus auf der Südseite (Richtung Ratshausen) verbleibt, instabil. Die stabilisierende Wirkung durch die fehlende Ostwand fehlt.
Durch den geplanten weiteren Abbaus nach Süden hin sowie durch die Sprengungen sind Bergrutsche die Folge mit verheerenden Auswirkungen.
Eine der markantesten und schönsten Bergansichten der Schwäbischen Alb würde durch einen Bergrutsch auf der Südseite unwiderruflich zerstört und verloren gehen.
Bild des Plettenbergs Stauts quo
Retuschiertes Bild, wie der Plettenberg nach Abbau-Ende aussehen könnte.
a) Gefährdung menschlichen Lebens
Eine Erweiterung des Steinbruchs stellt eine akute Gefährdung der Gemeinden Ratshausen und Hausen a.T. dar. Hiervon sind nicht nur Kultur- und Sachgüter sondern menschliches Leben betroffen.
Durch den geplanten weiteren Abbaus des Steinbruches nach Süden hin sowie durch die Sprengungen sind Bergrutsche u. U. die Folge mit verheerenden Auswirkungen.
b) Lärmpegel
Durch die geplante Erweiterungsmaßnahmen ändert sich nicht nur die Ansicht des Plettenbergs. Von Osten ist der Steinbruch jetzt schon einsehbar. Spreng- und Motorengeräusche (hoher Lärmpegel) sind in Hausen a. T. durch die Öffnung der Ostseite verstärkt zu hören. Bei weiteren Öffnung verstärkt sich der Lärmpegel um ein mehrfaches.
c) Beeinträchtigung des Erholungs- und Wandergebietes / der Wohn- und Erholungsqualität
Als Hausberg stellt der Plettenberg für den Tourismus ein nicht zu ersetzenden Anziehungspunkt dar. Alle touristischen Bemühungen der letzten Jahre wären bei einer Veränderung der Bergansicht vergebens gewesen.
Sicherlich sind bei Rutschungen am Südhang, verursacht durch Öffnen der Südkulisse, Sprenggeräusche bis Ratshausen hörbar. Es können daher sehr wohl Beeinträchtigungen durch Schadstoffemissionen, Lärm und visuelle Störungen auftreten.
Bestimmt kann auch nicht ausgeschlossen werden, dass Sprengstoffrückstände in das Grundwasser gelangen.
Tourismus-Werbung Status quo
Durch die Genehmigung der Erweiterung besteht die Gefahr, dass große Sachwerte vernichtet werden. Eine Regressregelung ist im Regionalplan nicht vorgesehen - warum.
a) Golfplatz
Durch die Öffnung der Ostflanke wird auch der Spielbetrieb und die Erholungsfunktion des benachbarten Golfplatzes betroffen sein. Der Golfplatz dient der Öffentlichkeit und befindet sich auf kommunalen Flächen. Eine Beeinträchtigung des Spielbetriebes kann die Existenz der gesamten Anlage gefährden.
b) Vernichtung von Waldbestandes
Durch Sprengungserschütterungen bei einer zukünftigen Erweiterung des Abbaus auf dem Plettenberg sind Bergrutschungen an der Südseite vorhersehbar. Je näher die Sprengungen in Richtung Südseite verlagert werden, umso größer die Gefahr von Bergrutschungen.
c) Quellen versiegen
Nicht nur Waldbestand wird vernichtet, sondern auch die Gefahr der Versiegung der Plettenbergquellen ist gegeben. Die Gemeinde Ratshausen hat gerade in den letzten Jahren sehr hohe Investitionen im Bereich der Plettenbergwasserversorgung unternommen.
d) Tourismus
Mögliche Erdrutsche auf der Südseite, ausgelöst durch Sprengerschütterungen fügen dem Tourismus Schaden (Sachwerte) zu.
e) Kulturelles Erbe
Es ist bestimmt eine Auslegungssache bzw. eine Art der Definition, was ein kulturelles Erbe darstellt. Sicherlich stellt eine der markantesten und schönsten Bergansichten der Schwäbischen Alb mit der Südseite des Plettenberg ein "kulturelles Erbe" dar. Sollte man tatsächlich das Risiko einer Zerstörung eingehen, die unwiderruflich ist, wegen ein paar Hektar Abbaufläche???
Karte des Golfplatzes in Hausen a.T.